Was dürfen Mieter in einem Mehrparteienhaus grundsätzlich auch nachts, aber laut OLG Düsseldorf nicht länger als 30 Minuten?

Als Mieter in einem Mehrparteienhaus darf man zwar nachts duschen, allerdings maximal 30 Minuten. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden.
Dusche Wasser
Foto: Shutterstock/Janis Smits
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Der Nachbar im Mehrparteienhaus duscht mal wieder nachts? Was durchaus nervig sein und einem den Schlaf rauben kann, ist nicht verboten. Es gibt jedoch eine Einschränkung.

Denn „nächtliches Dauerduschen“ ist in Mietwohnungen untersagt. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (5 Ss (OWi) 411/90 (OWi) 181/90 I) entschieden. Demnach darf nach 22 Uhr höchstens 30 Minuten gebadet oder geduscht werden.

mit Agenturmaterial (dpa)