187-Strassenbande-Rapper Gzuz erhält Strafbefehl, weil er „Heil Hitler“ ruft

Schon wieder Ärger für Gzuz – weil er einem Polizisten "Heil Hitler" zurief! Muss der Rapper, der sich auf Bewährung befindet, jetzt in den Knast?
Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
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Der Hamburger Rapper Gzuz hat immer mal wieder Ärger mit der Justiz. Wie jetzt erst bekannt wurde, bekam seine Strafakte bereits im Januar einen weiteren Eintrag – er soll einem Polizisten „Heil Hitler“ entgegengerufen haben.

Die Liste der Verfehlungen des 187-Strassenbande-Mitglieds ist lang. Weil er in der vorigen Silvesternacht mit einer Pistole um sich ballerte, zog er die Aufmerksamkeit des Landeskriminalamts auf sich. Im März urinierte er vor das Hamburger Landgericht und machte damit deutlich, was er von der deutschen Justiz hält.

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Ein weiterer Vorfall, der sich vor ein paar Monaten am Frankfurter Flughafen zugetragen haben soll, wurde erst jetzt bekannt. Wie die „Pforzheimer Zeitung“ berichtet, wurde Kristoffer Jonas Klaus, wie Gzuz bürgerlich heißt, im Januar vom Amtsgericht Frankfurt am Main zu einer Geldstraße von 115 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt.

Der Grund? Bei einer Grenzkontrolle am Frankfurter Flughafen soll Gzuz zu einem Polizisten laut „Heil Hitler“ gerufen haben, wie Oberstaatsanwältin Nadja Niesen dem Online-Portal „Tag24“ erklärte.

Wegen der Verwendung von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation und Beleidigung wurde daher der Strafbefehl erlassen, der den Rapper letztendlich 8050 Euro kostet. Laut § 86a StGB ist der nationalsozialistische Kampfgruß „Heil Hitler“ in Deutschland verboten.

Über die Gründe, warum Gzuz einem Polizisten die Parole zurief, kann nur spekuliert werden. Für rechtsradikale Tendenzen ist der Rapper bislang jedenfalls nicht bekannt. Möglicherweise nutzte er den Ausruf lediglich als Beleidigung. Dass er ein Problem mit Polizisten hat, lässt sich unschwer an seinen Tattoos erkennen: „Fuck“, heißt es auf seiner rechten Schulter, „Cops“ auf der linken.

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Bereits als Jugendlicher wurde der 31-Jährige mehrfach auffällig und soll insgesamt 13 Vorstrafen gesammelt haben. Im Jahr 2010 musste er für einen Raubüberfall für drei Jahre und sechs Monate hinter Gitter.

Zurzeit ist Gzuz bis Ende des Jahres 2019 auf Bewährung. Einen erneuten Knastaufenthalt muss er aktuell wohl nicht befürchten. Vergehen wie der „Heil Hitler“-Ruf seien immer Einzelfallentscheidungen, erklärte die Hamburger Oberstaatsanwältin Nana Frombach bei „Tag24“. Bei geringeren Delikten sei es unwahrscheinlich, dass aus einer Bewährung wieder eine Haftstrafe wird.