Bei welchen Karnevalskostümen muss man aufpassen, nicht mit § 42a des entsprechenden Gesetzes in Konflikt zu kommen?

Bei welchen Karnevalskostümen muss man aufpassen, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen? Prinzessin und Fee, Sheriff und Pirat, Hexe und Clown oder Micky und Minnie Maus?
Rosenmontag – Düsseldorf
Polizisten patrouillieren entlang der Strecke des Rosenmontagszugs in Düsseldorf. Foto: Federico Gambarini/dpa
Rosenmontag – Düsseldorf
Polizisten patrouillieren entlang der Strecke des Rosenmontagszugs in Düsseldorf. Foto: Federico Gambarini/dpa

Bei welchen Karnevalskostümen muss man aufpassen, nicht mit § 42a des entsprechenden Gesetzes in Konflikt zu kommen? A: Prinzessin und Fee, B: Sheriff und Pirat, C: Hexe und Clown oder D: Micky und Minnie Maus?

Die richtige Antwort lautet: B: Sheriff und Pirat. Genauer genommen geht es hier um die Waffenattrappen, die den Echten zum Verwechseln ähnlich sehen. Dann handelt es sich um Anscheinswaffen – und das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Welche Outfits und Accessoires außerdem an Karneval gesetzlich verboten sind, erfahrt ihr hier.