Streik in NRW: 5 Alternativen, um trotz ÖPNV-Ausfällen mobil zu bleiben

In NRW kommt es in vielen Städten erneut zu Streiks in öffentlichem Nahverkehr. Wie ihr dennoch an euer Ziel gelangt, erfahrt ihr hier.
Warnstreik bei der Rheinbahn in Düsseldorf
Streikende Mitarbeiter der Rheinbahn stehen auf dem Betriebshof Lierenfeld vor einem Bus. Foto: Federico Gambarini/dpa
Warnstreik bei der Rheinbahn in Düsseldorf
Streikende Mitarbeiter der Rheinbahn stehen auf dem Betriebshof Lierenfeld vor einem Bus. Foto: Federico Gambarini/dpa

Die Warnstreiks der Gewerkschaft Verdi wollen scheinbar kein Ende nehmen: Auch in dieser Woche legen die Protestaktionen den öffentlichen Nahverkehr in NRW vielerorts lahm. So kam es bereits am Montag (27. Februar) und Dienstag (28. Februar) zu massiven Ausfällen und Verspätungen im ÖPNV. Auch für Mittwoch (1. März) und Freitag (3. März) wurden weitere Streiks von der Gewerkschaft angekündigt.

Viele Pendler stellt das vor eine große Herausforderung: Wie sollen jetzt Arbeit, Ausbildung oder Uni erreicht werden? Auf diese Frage haben wir die Antwort und stellen fünf Alternativen vor, mit denen ihr euer Ziel trotz Streik erreichen könnt.

Streik in NRW: Auf die Deutsche Bahn umsteigen

Laut der Bundeszentrale NRW sind die Züge der Deutschen Bahn und anderer privater Verkehrsunternehmen wie Abellio, National Express, Eurobahn, Westfalenbahn und NordWestBahn nicht von Verdis Streiks betroffen. S-, RB- und RE-Bahnen können daher durchaus eine Alternative darstellen, mit der Pendler von Stadt zu Stadt fahren können. In größeren Städten, wie etwa Düsseldorf, Dortmund und Köln, hält die S-Bahn auch innerorts an mehreren Stationen.

Taxi oder E-Scooter während des Streiks in NRW nutzen

Wer vor Ort mobil sein möchte, kann auf Taxis oder andere Mitfahrgelegenheiten setzen. Auch E-Scooter erlauben es, schnell und einfach an sein Ziel zu gelangen. Das Praktische an letzteren ist, dass sie vor allem in größeren Städten an zentralen Orten stehen und simpel per App ausgeliehen werden können.

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Doch Achtung: Sowohl für E-Scooter als auch für Taxi werden keine Kosten zurückerstattet. Laut Verbraucherzentrale NRW greifen bei einem Streik weder die „Mobilitätsgarantie NRW“ noch sonstige andere Garantien der Verkehrsunternehmen. Eine Erstattung könnte höchstens aus Kulanz erfolgen. Nicht zumutbar ist es jedoch generell, wenn ein Taxi Kosten verursacht, die in keinem Verhältnis zum Verdienst stehen.

Streik in NRW: Fahrgemeinschaften und Car-Sharing

Das Internet bietet viele Möglichkeiten, Fahrgemeinschaften zu suchen oder selbst anzubieten. Eine kurze Recherche im Netz mit dem Begriff „Fahrgemeinschaften“ reicht aus, um zahlreiche Portale zu finden. Aber auch mit Apps oder dem Austausch mit Kollegen lassen sich Fahrgemeinschaften unkompliziert finden.

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Die wohl einfachste und populärste Alternative, um während eines Streiks an sein Ziel zu gelangen, ist es, auf das Auto umzusteigen. Wer kein eigenes hat, kann auf Car-Sharing oder Autovermietung setzen. Fündig wird man auch hier mit einer kleinen Internet-Recherche über die Begriffe „Car-Sharing“ oder „Autovermietung“ sowie dem Namen der Stadt, in der das Angebot gesucht wird.

(Leih-)Fahrräder am Streiktag in NRW nutzen

Einfach ans Ziel gelangt man auch mit dem Fahrrad. Ähnlich wie bei E-Scootern gibt es in vielen größeren Orten private oder städtische Angebote für Mietfahrräder. Die meisten Leih-Bikes können unkompliziert per App ausgeliehen werden.

An Streiktagen im Home Office arbeiten

Wenn das zwingende Erscheinen am Arbeitsplatz nicht notwendig ist, kann auch das Arbeiten von Zuhause aus eine Alternative sein. Home-Office-Tage sollten jedoch im Vorfeld mit dem Chef geklärt werden, damit es nicht zu Missverständnissen kommt. Wer sich unsicher ist, ob ein Recht auf Home Office besteht, kann in seinem Arbeits- bzw. Betriebsvertrag nachschauen.

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Wichtig zu wissen ist auch, dass Arbeitnehmer in der Regel selbst verantwortlich dafür sind, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen. Sollte das aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, muss die Arbeitszeit nachgeholt werden. Wer sich im Vorfeld nicht um Alternativen bemüht, um pünktlich auf der Arbeit zu erscheinen, kann laut Arbeitsrechtlern mit einer Abmahnung rechnen. Bei mehrmaligem Zuspätkommen droht im schlimmsten Fall sogar die Kündigung.