Spiel, Satz und schuldig: Gericht verurteilt Boris Becker – muss er in den Knast?

Vor knapp fünf Jahren erklärte ein Gericht in London Boris Becker für zahlungsunfähig. Danach musste er all sein Vermögen offenlegen – doch das tat der einstige Tennis-Superstar nicht. Jetzt hat die Gerichtsjury in der britischen Hauptstadt ihr Urteil gesprochen. Muss Becker in Haft?
Boris Becker, Prozess in London
Boris Becker, ehemaliger Tennis-Profi aus Deutschland, steigt in ein Taxi, als er den Southwark Crown Court in London verlässt. Foto: Alberto Pezzali/dpa
Boris Becker, ehemaliger Tennis-Profi aus Deutschland, steigt in ein Taxi, als er den Southwark Crown Court in London verlässt. Foto: Alberto Pezzali/dpa

Drei Tage musste Boris Becker auf sein Urteil in England warten. Nun haben die Geschworenen ein Urteil über den ehemaligen Tennis-Star gefällt.

Im Londoner Strafprozess gegen Boris Becker wurde er von den Geschworenen in mehreren Punkten schuldig gesprochen. Der 54-Jährige habe seinem Insolvenzverwalter Mark Ford Teile seines Vermögens vorenthalten, entschied die Jury am Freitag. Becker könnte damit theoretisch eine Haftstrafe drohen. Das Strafmaß soll am 29. April verkündet werden. Becker verfolgte die Urteilsverkündung mit hochrotem Kopf. Er kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen.

Becker war am 21. Juni 2017 gerichtlich für zahlungsunfähig erklärt worden. Die Geschworenen kamen nun zu dem Schluss, dass er in 4 von 24 Anklagepunkten entgegen der gesetzlichen Vorgaben nicht seinen gesamten Besitz offenlegte. Bei den Vorwürfen ging es um Konten und Immobilien sowie mehrere Trophäen, darunter den Wimbledon-Pokal von Beckers erstem Sieg bei dem wichtigen Grand-Slam-Turnier 1985.

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Zweifel an den Angaben von Boris Becker

Der einstige Ausnahmesportler hatte die Vorwürfe strikt zurückgewiesen. Er habe weder Zeit noch Expertise gehabt und finanzielle Fragen daher stets seinen Beratern überlassen, hatte Becker vor Gericht ausgesagt. Sein Anwalt Jonathan Laidlaw hatte ihn als naiv und faul dargestellt. Er sei zudem nicht rechtzeitig informiert worden, welche Pflichten er nach seiner Insolvenz hatte.

Staatsanwältin Rebecca Chalkley schenkte seinen Angaben aber keinen Glauben. Becker habe vorsätzlich Geld auf andere Konten überwiesen, um es dem Zugriff seiner Insolvenzverwalter zu entziehen. Zudem habe er gewusst, dass er als Eigentümer mehrerer Immobilien eingetragen war, sagte sie in dem Verfahren.

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dpa