Wobei handelt es sich um einen verbreiteten Begriff unter Juristen?

Wobei handelt es sich um einen verbreiteten Begriff unter Juristen? A: Knallzeuge, B: Rabatzrichter, C: Bumsanwalt oder D: Tamtamtäter?
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Das Strafgesetzbuch. Foto: Oliver Berg/dpa
Das Strafgesetzbuch. Foto: Oliver Berg/dpa

Wobei handelt es sich um einen verbreiteten Begriff unter Juristen? A: Knallzeuge, B: Rabatzrichter, C: Bumsanwalt oder D: Tamtamtäter?

Die richtige Antwort ist A: Knallzeuge. Ein Knallzeuge ist ein eine juristische Person, die angibt, einen Unfallhergang vollständig gesehen zu haben, obwohl er tatsächlich nur den Knall des Unfalls gehört hat.

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