Für wen gilt hierzulande eine Altersgrenze von 70 Jahren? Richtige Antwort: Notare. Mit dem Erreichen des 70. Lebensjahres muss ein Notar sein Amt gemäß Aktenzeichen NotZ (Brfg) 4/22 niederlegen. Aktuell ein Thema im Bundesgerichtshof in Karlsruhe, bei dem ein Anwaltsnotar gegen die Pensionierung klagt.