Cannabis-Legalisierung in NRW: Ist Kiffen am Arbeitsplatz erlaubt?

Zigarettenpausen gehören für viele Angestellte in NRW zum Arbeitsalltag. Aber wie sieht es mit dem Kiffen aus? Darf man während der Arbeitszeit nun dank der Gras-Legalisierung auch Marihuana rauchen? Ein Anwalt beantwortet die wichtigsten Fragen.
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Ein Joint wird angezündet. Foto: dpa
Ein Joint wird angezündet. Foto: dpa

Auch wenn der Konsum von Cannabis für Volljährige in Zukunft legal sein wird, bedeutet das nicht, dass Berufstätige während der Arbeit einfach zur Droge greifen dürfen. Denn Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Arbeitsleistung unbeeinträchtigt zu erbringen, erklärt Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht beim Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA) der Deutschen Presse-Agentur.

Sollte die ungetrübte Arbeitsleistung aufgrund von Cannabis nicht mehr gegeben sein, können arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Dies gilt auch dann, wenn der Konsum in einem Unternehmen nicht offiziell untersagt ist. Laut dem Anwalt genügt es bereits, wenn jemand normalerweise ein dynamischer Typ ist, nach Cannabiskonsum im Büro jedoch plötzlich ruhig und gedämpft wirkt.

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Kiffen auf der Arbeit? Juristische Tipps für Unternehmen

Der Anwalt empfiehlt Unternehmen jedoch, die Legalisierung zum Anlass für eine offizielle betriebliche Regelung zu nehmen. Auf diese Weise könne der Cannabiskonsum auf dem gesamten Betriebsgelände untersagt werden.

Gleichzeitig betont Fuhlrott, dass der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht habe. Wenn jemand offensichtlich unter Drogeneinfluss stehe, müsse der Arbeitgeber eingreifen und die betroffenen Mitarbeiter nach Hause schicken.

Kiffen ist nach der Arbeit erlaubt – mit einer Ausnahme

Was nach der Arbeit passiert, liegt im persönlichen Verantwortungsbereich jedes Einzelnen. Ein Joint, der beim Verlassen des Werkstores angezündet wird, betrifft den Chef oder die Chefin nicht mehr – solange die betroffenen Personen am nächsten Tag wieder arbeitsfähig sind und ihre übliche Leistung erbringen.

Eine Ausnahme besteht, wenn durch die Arbeitskleidung noch ein Bezug zum Unternehmen hergestellt werden kann; in diesem Fall kann das Unternehmen den Konsum auch außerhalb der Arbeitszeit verbieten.

Kiffen ab 1. April 2024 in Deutschland legal – Düsseldorfer Hanfverband begrüßt neues Gesetz

Der Hanfverband Düsseldorf begrüßt das erste deutsche Cannabisgesetz, das von der Ampel-Mehrheit im Bundestag beschlossen wurde, in einer Pressemitteilung vom 22. Februar.

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Das Gesetz bedeute eine Abkehr von der Stigmatisierung von Cannabis-Nutzern und setze auf Gesundheits- und Jugendschutz statt auf Repression. Es ziele darauf ab, den Schwarzmarkt zu reduzieren und Entlastung für Polizei und Justiz zu schaffen. Die Umsetzung erfülle auch die Forderung des UN-Hochkommissars für Menschenrechte von 2023, die Strafverfolgung von Drogengebrauch und -besitz zu beenden. Der Hanfverband Düsseldorf fordert die Grünen in der NRW-Landesregierung auf, das Gesetz im Bundesrat zu unterstützen.

Das neue Gesetz bekommt aber auch Gegenwind – etwa von CSU-Chef Markus Söder. Der bayrische Politiker ist streng dagegen, dass Kiffen in seinem Bundesland bald legal sein soll.

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mit dpa