Düsseldorfer Rheinkirmes 2024: Diese Straßen sind jetzt in Oberkassel gesperrt
Während sich der Großteil der Stadt über die Rheinkirmes freut, blicken insbesondere Anwohner in Oberkassel beim Thema grimmig drein: Gesperrte Straßen und Lärmbelästigung bis tief in die Nacht machen den Juli stets zur Belastungsprobe.
Die diesjährige Rheinkirmes wurde am Freitag, 12. Juli, eröffnet. Sie findet im diesem Jahr bis Sonntag, 21. Juli 2024, statt. Durch ein weiter optimiertes Verkehrskonzept sollen die Einschränkungen für den Autoverkehr und die Anwohnerinnern und Anwohner der umliegenden Wohngebiete möglichst geringgehalten werden. Die Bewohner erhalten durch das Sperrkonzept die Möglichkeit, ihre Wohngebiete weiterhin zu erreichen.
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Straßensperrung für die Rheinkirmes 2024: Kaiser-Wilhelm-Ring gesperrt
Während das Verhalten der Feiernden nur bedingt in der Hand der Veranstalter und der Stadt liegt und schlecht planbar ist, sieht das bei der Verkehrssituation anders aus.
Dabei ist auch 2024 im Zeitraum der Rheinkirmes der Kaiser-Wilhelm-Ring gesperrt sein. Bewohner können die Straße aus Fahrtrichtung Rheinkniebrücke über den Sperrpunkt Kaiser-Wilhelm-Ring/Düsseldorfer Straße erreichen. Gerade für Anwohner und Personen, die mit dem Gedanken spielen, mit dem Auto zur Rheinkirmes anzureisen, ist das interessant.
Das Sperrgebiet wird zum einen, wie in den vergangenen Jahren, von den Straßen Rheinallee, Kaiser-Wilhelm-Ring, Kaiser-Friedrich-Ring, An der Apfelweide, Arnulfstraße, Quirinstraße und Belsenstraße eingefasst. Außerdem ist in diesem Jahr auch das Wohngebiet, das von Greifweg, Belsenstraße, Düsseldorfer Straße, Alberichweg, Drususstraße und Schanzenstraße umschlossen wird, gesperrt. Dafür wird ebenfalls eine Durchfahrtsgenehmigung benötigt.
Lese-Tipp: Alle Infos zur Anfahrt und zu den Parkmöglichkeiten nahe der Rheinkirmes findet ihr hier
Das sind die Zufahrten zu den Wohnbereichen
Im Umfeld des Kirmesplatzes stehen acht Zufahrten für Wohnbereiche im Mittelpunkt:
- Niederkasseler Kirchweg/Lütticher Straße
- Niederkasseler Straße/An der Apfelweide
- San-Remo-Straße/Kaiser-Friedrich-Ring
- Oberkasseler Straße/Düsseldorfer Straße
- Dominikanerstraße/Barbarossaplatz
- Teutonenstraße/Luegallee
- Hectorstraße/Düsseldorfer Straße
- Quirinstraße/Arnulfstraße
- Schanzenstraße/Belsenstraße
- Drususstraße/Pariser Straße
Die Durchfahrt ist nur mit Durchfahrtberechtigung oder Anwohnerparkausweis möglich. Zu folgenden Zeiten werden die Einfahrtmöglichkeiten durch einen externen Sicherheitsdienst kontrolliert:
- Freitag, 12. Juli, 14 bis 2 Uhr
- Samstag, 13. Juli, 13 bis 2 Uhr
- Sonntag, 14. Juli, 11 bis 0 Uhr
- Montag, 15. Juli, 14 bis 0 Uhr
- Dienstag, 16. Juli, 14 bis 0 Uhr
- Mittwoch, 17. Juli, 14 bis 0 Uhr
- Donnerstag. 18. Juli, 14 bis 0 Uhr
- Freitag, 19. Juli, 13 bis 2 Uhr
- Samstag, 20. Juli, 13 bis 2 Uhr
- Sonntag, 21. Juli, 11 bis 0 Uhr
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Durchfahrtberechtigungen für Anwohner während der Rheinkirmes 2024
Bis zum Start der Rheinkirmes werden jährlich die Durchfahrtberechtigungen und Info-Flyer für die Anwohner verschickt. Die Stadt teilt mit:
„Mit Wohnsitz im Gebiet der Sperrungen gemeldete Kraftfahrzeughalterinnen und -halter, deren Fahrzeug (auch mit auswärtigem Kennzeichen) auf diesen Wohnort zugelassen ist, erhalten eine Anwohner-Durchfahrtberechtigung zugeschickt.“ Diese ist bei der Kontrolle vorzuzeigen oder deutlich sichtbar an der Windschutzscheibe zu befestigen. Außerdem informiert die Stadt darüber, dass die Bescheinigung kein Freifahrschein für das Parken in Verbotszonen ist und auch nicht den Bewohnerparkausweis ersetzt.
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Wichtig: Bewohnerparkausweise für die betroffenen Parkgebiete NK, OK, Z und SC gelten dort zugleich als Durchfahrtsberechtigung. Im gesperrten Bereich ansässige Betriebe, deren Fahrzeuge nicht auf den Firmensitz zugelassen sind, müssen vorher allerdings einen schriftlichen Antrag stellen.
So fordert man eine Durchfahrtberechtigung an
„Die Ausgabe der Durchfahrtberechtigungsscheine für Anlieger erfolgt ausschließlich in der Bezirksverwaltungsstelle 4 (Pariser Straße 41, im Gebäude Hallenbad Rheinblick 741, 2. Obergeschoss, Telefon 0211 89-93010, -93012 oder -93058). Per Mail ist die BV4 erreichbar unter Bezirksverwaltungsstelle.04@duesseldorf.de.
Die Öffnungszeiten der Bezirksverwaltungsstelle 4 sind:
- Montag, 8. Juli, bis Donnerstag, 11. Juli, jeweils von 8.30 bis 15 Uhr,
- Freitag, 12. Juli, von 8.30 bis 12 Uhr.