Grillen in Düsseldorf: Wo ist es erlaubt, wo verboten? Alle Infos zu Bußgeldern und Co.

Wenn draußen die Sonnenstrahlen die Menschen vor die Türe locken, ist der Gedanke ans Grillen nicht weit. Doch ist das Grillen überall so ohne weiteres in Düsseldorf gestattet? Und worauf muss ich achten? Wir haben euch eine Übersicht aller Regeln in Düsseldorf erstellt.
Grillen in Düsseldorf
Menschen grillen im Volksgarten in Düsseldorf. Foto: Maja Hitij/dpa
Menschen grillen im Volksgarten in Düsseldorf. Foto: Maja Hitij/dpa

Mit den warmen Temperaturen steigt gleichzeitig die Lust auf ein gepflegtes Barbeque im Grünen. Mit der Familie oder den Freunden bei Sonne und leckeren Getränken draußen zu sitzen und den Grill anzuschmeißen, ist ureigenes Kulturgut in Deutschland. Doch nicht überall ist das Grillen in Düsseldorf so zweifelsfrei erlaubt. Wir zeigen euch, wo in Düsseldorf problemlos das Steak, die Wurst oder der Grillkäse brutzeln dürfen.

Düsseldorf: Wo ist das Grillen erlaubt?

Grundsätzlich stellt die Landeshauptstadt allen Düsseldorfern punktuell öffentliche Grillplätze zur Verfügung. Diese findet ihr beispielsweise in den vier Parkanlagen in Heerdt, im Niederheider Wäldchen sowie in der Ulenbergstraße und im Südpark. Die Grillanlagen dort stehen zur freien Verfügung, die Kohle sowie die Lebensmittel muss aber selbstverständlich jeder selbst mitbringen.

Grillen im Freizeitpark Ulenbergstraße

  • Mehrere Grillplätze mit fest installiertem Grill und Sitzgelegenheiten
  • telefonisch reservieren!
  • Kohle muss selbst mitgebracht werden

Grillen am Unterbacher See

  • Sechs Grillplätze an Nord- und Südufer mit Tischen und Bänken, mehr Plätze sind zusätzlich zu mieten
  • Buchbar gegen Gebühr
  • Vormittags oder Nachmittags, ganztägig kostet Aufpreis
  • Grills gibt es auch am Hochseilgarten am Südufer oder am Surf’n’Kite

Grillen im Freizeitpark Heerdt

  • Sieben Grillplätze zur allgemeinem Verfügung
  • kostenlos, Reservierungen sollten aber telefonisch vorgenommen werden
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Grillen im Volksgarten/Südpark/Rheinpark

  • Grillen auf den Wiesen ist geduldet
  • Vorsicht: Grasnarbe darf keinen Schaden nehmen!
  • Wer seinen Müll nicht entsprechend entsorgt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen

Grillen im Freizeitpark Niederheid

  • Zwei fest installierte Grillplätze
  • Vorher telefonisch reservieren

Grillen an den Rheinstränden

  • Nicht erlaubt, aber geduldet, doch nur unter Bedingungen
  • Grillen nur im Kiesbett
  • Müll unbedingt entsorgen oder mitnehmen
  • Strand in Himmelgeist ist Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet: Grillen ausdrücklich verboten!
  • Paradiesstrand oder Rheinstrand Lörick stehen zur Verfügung
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Grillen an der Wasserskianlage in Langenfeld

  • Neun überdachte Grillplätze, die anzumieten sind

Was ist zu beachten?

Für den anfallenden Müll stehen bei allen genannten Grillplätzen Abfallbehälter in unmittelbarer Umgebung bereit. Doch es gibt auch ein paar Regeln, die zu beachten sind:

  • 100 Meter Abstand vom Waldrand wegen Waldbrandgefahr
  • Nicht auf holzigem oder brennbarem Untergrund grillen
  • Nur sicherheitsgeprüfte Grillgeräte dürfen verwendet werden
  • Den Grill nie unbeaufsichtigt lassen
  • Von Benzin oder Brennspiritus als Anzünder wird dringend abgeraten
  • Löschmittel wie Wasser oder Sand immer bereit halten
  • Eine übermäßige Rauchbelastung der Nachbarn soll vermieden werden

Wo ist Grillen in Düsseldorf verboten?

Generell verboten ist das Grillen sowie offenes Feuer in Naturschutzgebieten und Wäldern. Ansonsten ist das Grillen in Düsseldorf prinzipiell auf allen städtischen Grünflächen erlaubt, bzw. geduldet. Es sei denn, es ist ausdrücklich untersagt.

Wie der Bußgeldkatalog ausführt und damit beweist, wird in Düsseldorf für Grillen in der Öffentlichkeit nämlich kein Verwarngeld ausgesprochen. In den Wäldern oder Naturschutzgebieten drohen bei Verstößen dann aber entsprechende Strafen.

>> Vegetarisch grillen: Rezepte, Kohle, Anzünder und die besten Tipps <<

Grillen in Düsseldorf: Was droht bei Regel-Verstößen?

Neben Essen ist Düsseldorf die einzige Stadt in NRW, die keine Verwarngelder ausspricht. Eben weil das Grillen prinzipiell auf allen städtischen Grünflächen in den Städten erlaubt ist.

Strafen können dennoch ausgesprochen werden, wenn sich gegen Regeln widersetzt wird. Bei kleineren Verstößen werden meist Bußgelder in Höhe von 20 Euro ausgesprochen. Wer jedoch beispielsweise eine Grube zum Grillen aushebt, muss mit einer Strafe in Höhe von 5000 Euro rechnen.

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