Böllerverbot in Düsseldorf 2023: Was ist an Silvester erlaubt, was nicht?

An Silvester herrscht in der Düsseldorfer Altstadt ein großflächiges Böllerverbot. Ab wann das Verbot gilt, und wo, erfahrt ihr hier!
Böllerverbotszone an Silvester in Düsseldorf
Böllerverbotszone an Silvester in Düsseldorf: Hinweisschilder hängen am Zugang zur Altstadt. Foto: Martin Gerten/dpa
Böllerverbotszone an Silvester in Düsseldorf
Böllerverbotszone an Silvester in Düsseldorf: Hinweisschilder hängen am Zugang zur Altstadt. Foto: Martin Gerten/dpa

Silvester steht an! Und wie bereits im vergangenen Jahr wird es auch beim Jahreswechsel von 2023 zu 2024 ein Böllerverbot in der Altstadt in Düsseldorf geben.

Wann, wo, was, wer? Alles, was ihr wissen müsst, findet ihr hier im Überblick.

Wann gilt das Böllerverbot in Düsseldorf 2023?

Das Feuerwerksverbot in der Düsseldorfer Altstadt gilt von Sonntag, 31. Dezember, 20 Uhr, bis Montag, 1. Januar 2024, 6 Uhr. Während dieser Zeit ist es im öffentlichen Straßenraum in der Altstadt verboten, Feuerwerkskörper der Kategorie F2 mitzuführen oder gar zu entzünden.

Wo ist es in Düsseldorf 2023 verboten, Feuerwerk zu zünden?

Das Gebiet erstreckt sich dabei von der Ratinger Straße bis zur Flinger Straße. Auch die Rheinkniebrücke und der Apolloplatz sind böllerfreie Zone. Im Osten der Altstadt beginnt die Zone mit der Heinrich-Heine-Allee bis hin zum Burgplatz. In den Geltungsbereich, in dem das Feuerwerksverbot gilt, werden Schilder angebracht, die darauf hinweisen.

Verboten ist das Böllern darüber hinaus grundsätzlich in unmittelbarer Nähe von:

  • Kirchen
  • Krankenhäusern
  • Kinder- und Altersheimen
  • Reet- oder Fachwerkhäusern
  • Bereichen mit großen Menschenansammlungen
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Raketen, Böller, Knaller: Was ist verboten?

Das Verbot schließt sämtliche Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ein. Das Entzünden sowie das bloße Mitführen ist untersagt. Verbotswidrig mitgebrachte Feuerwerkskörper dürfen durch die Polizei und das Ordnungsamt sichergestellt und vor Ort vernichtet werden.

Dazu werden an verschiedenen Stellen mit Wasser gefüllte Container aufgestellt, in denen Feuerwerkskörper unbrauchbar gemacht und zwischengelagert werden können.

Böllerverbot in der Düsseldorfer Altstadt: Was ist erlaubt?

Übrigens: Sogenanntes Jugendfeuerwerk ist vom Verbot ausgenommen. Dazu gehören Wunderkerzen, Bodenfeuerwirbel und Feuerwerkskörper, die keine Altersbeschränkung aufweisen oder ab 12 Jahren geeignet sind.

50.000 Euro Geldstrafe: Die Konsequenzen beim Regelverstoß

Das Bundesinnenministerium (BMI) warnt vor den Folgen des Nichteinhaltens der Feuerwerksbestimmungen. Wer sich nicht daran hält, muss mit hohen Geldstrafen bis zu 50.000 Euro rechnen. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren kommen. Das gilt insbesondere für den Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk. Wird dabei noch absichtlich eine Person oder ein Gegenstand von besonderem Wert gefährdet, kann die Haftstrafe auf bis zu fünf Jahre ansteigen.

Wird es Kontrollen geben?

Kontrollstellen, wie etwa beim Glasverbot zu Karneval, gibt es weiterhin nicht, weil der Besucherandrang in der Altstadt zu Silvester erfahrungsgemäß deutlich geringer ist als an den Karnevalstagen.

Ordnungsamt zum Jahreswechsel verstärkt unterwegs

Das Ordnungsamt wird zum Jahreswechsel mit erhöhtem Personalaufwand im Einsatz sein. Sie setzen sich zusammen aus Mitarbeitern der städtischen Verkehrsüberwachung und des Ordnungs- und Servicedienstes. Die Streifen des Ordnungsamtes kümmern sich neben der Einhaltung des Böllerverbots um die Einhaltung der Düsseldorfer Straßenordnung, der Sondernutzungssatzung, des Immissionsschutzgesetzes, des Jugendschutzgesetzes sowie um den Taxihalteplatz an der Heinrich-Heine-Allee.

Tipps der Düsseldorfer Feuerwehr zum richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern

Böller, Raketen und Knaller sind laut, bunt und machen vielen einfach Spaß: Trotzdem können sie für den Menschen zur echten Gefahr werden. Die Feuerwehr Düsseldorf offenbart in einer Mitteilung, dass vom Silvesterabend 2022 bis zum frühen Morgen des neuen Jahres 2023 182 Menschen (Vorjahr: 104) durch den Rettungsdienst versorgt werden mussten. Die meisten davon kamen zur Behandlung ins Krankenhaus, bei 17 (Vorjahr: 20) Einsätzen unterstützte der Notarzt.

Die Feuerwehr weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich zum Jahreswechsel 2022/23 ein Mensch (Vorjahr: 4) durch Feuerwerkskörper verletzt hat. Diese niedrige Anzahl ist vor allem auf das Feuerwerksverbot in der Altstadt zurückzuführen.

Damit solche Unfälle erst gar nicht passieren, gibt es hier einige Tipps der Düsseldorfer Feuerwehr zum Thema richtiger Umgang mit Feuerwerkskörpern:

  • Nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk verwenden.
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen oder alkoholisierten Menschen.
  • Feuerwerkskörper und Raketen nur im Freien verwenden.
  • Nach dem Anzünden mindestens acht Meter Sicherheitsabstand einhalten.
  • Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Gebäuden, Bäumen und Fahrzeugen einhalten.
  • Auf schwer entflammbare Kleidung achten, keine Kunstfaserstoffe wie Fleece anziehen.
  • Spätestens am nächsten Morgen die Abfälle von der Straße und dem Gehweg entsorgen.

Böllerverbot in Düsseldorfer Altstadt bereits seit 2016 aktiv

Neu ist das Verbot aber keinesfalls. Bereits seit dem Wechsel von 2016 zu 2017 gibt es die alljährliche Allgemeinverfügung „Kein Feuerwerk in der Altstadt“. Für die Einhaltung sorgten beim letzten Jahreswechsel 68 Mitarbeiter des Ordnungsdienstes.

Im vergangenen Dezember kam es dennoch zu vereinzelten Feuerwerkszündungen. Insgesamt 96 Personen wurden trotz des Verbots vom Ordnungsamt in der Altstadt mit Feuerwerkskörpern erwischt. In eigens dafür aufgestellte Wassercontainer wurden über 4000 Feuerwerkskörper vom Ordnungsamt vernichtet.

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