Die auf Verkehr-Ratgeberseiten viel diskutierte 20-Sekunden-Regel bezieht sich auf das Rechtsfahrgebot. Der Automobilclub verweist jedoch auf die sogenannte 20-Sekunden-Regel. Diese basiert auf einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 1989: Demnach ist auf die rechte Spur zu wechseln, wenn diese vor dem nächsten Überholvorgang deutlich länger als 20 Sekunden befahren werden könnte.