Parlamentsbeschluss vom 17. März 2023: Wovon soll es zukünftig nur noch maximal 630 geben?

Wovon soll es laut Parlamentsbeschluss vom 17. März 2023 zukünftig nur noch maximal 630 geben? Sind es Wahlkreise? Ausschüsse? Bundestagsabgeordnete?
Bundestag Berlin Plenarsaal
Ein Blick auf den Plenarsaal im deutschen Bundestag in Berlin (Symbolfoto). Foto: Shutterstock.com / shirmanov aleksey
Ein Blick auf den Plenarsaal im deutschen Bundestag in Berlin (Symbolfoto). Foto: Shutterstock.com / shirmanov aleksey

Es war eine Reform in eigener Sache: Der Parlamentsbeschluss vom 17. März 2023 gab vor, dass es zukünftig nur noch maximal 630 Bundestagsabgeordnete geben darf. Nicht betroffen vom Beschluss sind Wahlkreise, Ausschüsse  und Sekunden Redezeit.

Die Wahl­rechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages wurde nach einer scharfen Kontroverse am 17. März 2023 durch die Ampelkoalition beschlossen. Für den Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (20/5370) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (20/6015) votierten in namentlicher Abstimmung 395 Parlamentarier von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie drei AfD-Abgeordnete und ein fraktionsloses Mitglied des Bundestages. Dagegen stimmten neben 184 Unions- und 31 Linken-Abgeordneten auch 41 AfD-Parlamentarier sowie zwei Sozialdemokraten und drei fraktionslose Abgeordnete.