AfD wird zum rechtsextremistischen Verdachtsfall: Was bedeutet das für die Partei?

Der Verfassungsschutz hat die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Wir beleuchten Bedeutung und Folgen für die Partei.
AfD Verdachtsfall Alexander Gauland
Foto: Michael Kappeler/dpa
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Der Verfassungsschutz hat die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Die Spitze der Partei ärgert sich vor allem, dass die Einstufung als Verdachtsfall jetzt – kurz vor zwei Landtagswahlen – öffentlich geworden ist. Und zwar, obwohl das Bundesamt gegenüber einem Gericht Stillschweigen zugesichert hatte.

Doch was genau bedeutet diese Einstufung eigentlich für die AfD? Welche Folgen hat sie? Wir beantworten die wichtigsten Fragen:

Wann stuft der Verfassungsschutz eine Partei als Verdachtsfall ein?

Wenn der Inlandsgeheimdienst hinreichend gewichtige Anhaltspunkte dafür sieht, dass es sich bei der Partei um eine extremistische Bestrebung handelt. So eine Einstufung als Verdachtsfall kann in eine Beobachtung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung münden. So war es beispielsweise beim „Flügel“ der AfD, einem von Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke 2015 gegründeten Netzwerk, das sich im vergangenen April nach Druck aus der Parteispitze formal aufgelöst hatte. Es kann aber auch sein, dass sich so ein Verdacht nicht erhärtet.

Worauf schaut der Verfassungsschutz da besonders genau?

Was im neuen Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz steht, ist nicht bekannt. In einem früheren Gutachten war beispielsweise die Fokussierung einiger AfD-ler auf eine homogene kulturelle Zusammensetzung als Grundbedingung für eine innere Verbundenheit des Staatsvolkes als problematisch eingeschätzt worden. Außerdem wurden Kontakte zu bekannten Rechtsextremisten, zur Identitären Bewegung sowie zu Musikern aus der sogenannten Rechtsrock-Szene erwähnt. Bei Äußerungen einzelner Kreisverbände und Funktionäre waren aus Sicht des Verfassungsschutzes zudem schon damals Zweifel angebracht, ob hier die Prinzipien des Rechtsstaates vollumfänglich gestützt werden.

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Welche praktischen Folgen hat so eine Einstufung?

Künftig darf der Verfassungsschutz grundsätzlich Daten zu AfD-Mitgliedern speichern und Informanten anwerben. Solche Informanten könnten dem Verfassungsschutz dann beispielsweise berichten, was bei internen Besprechungen geredet wird. Sollen einzelne Mitglieder abgehört werden, braucht es dafür allerdings in jedem Einzelfall eine konkrete Begründung, warum das notwendig sein soll und einen Beschluss der G-10-Kommission des Bundestages.

Wie lief es bisher?

Der Verfassungsschutz durfte Informationen über die AfD bislang nur aus öffentlich zugänglichen Quellen zusammentragen – also zum Beispiel aus Parteitagsreden oder Kommentaren in sozialen Medien. Zu einzelnen Funktionären Akten anzulegen, war nicht erlaubt – es sei denn der Verfassungsschutz ordnete diese den beiden Teilorganisationen zu, die jetzt schon im Visier des Inlandsgeheimdienstes sind: Die Nachwuchsorganisation Junge Alternative wird als Verdachtsfall behandelt, den «Flügel» hatte das Bundesamt vor einem Jahr als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ eingestuft. Allerdings hat die Behörde zugesichert, bis zum Ende eines von der AfD angestrengten Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln keine Mandatsträger oder Kandidaten der AfD mit nachrichtlichendienstlichen Mitteln auszuspähen.

Welche politischen Folgen muss die AfD fürchten?

Einige Parteimitglieder, die in ihrem Umfeld ohnehin Kritik an der AfD erleben, könnten jetzt vielleicht überlegen, die Partei zu verlassen. Auch Beamte, die der AfD angehören, machen sich womöglich Gedanken. Allerdings: Ob ein Beamter als Mitglied in einer der Parteien, die durch das Bundesamt als Verdachtsfall oder als gesichert verfassungsfeindliches Beobachtungsobjekt eingestuft wurde, gegen seine politische Treuepflicht verstößt, muss im Einzelfall geprüft werden. Dabei wird zum Beispiel berücksichtigt, was für eine Rolle er oder sie in der Partei spielt.

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Wie geht die Partei damit um?

Die AfD setzt sich mit juristischen Mitteln zur Wehr. Beispielsweise hat sie schon vorsorglich gegen eine mögliche Einstufung als Verdachtsfall geklagt. Außerdem bemühen sich einige Funktionäre, Mitglieder loszuwerden, die wegen rechtsextremistischer Äußerungen oder Kontakte besonders im Fokus des Verfassungsschutzes stehen. Einzelne Mitglieder, die in dem alten Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD namentlich erwähnt wurden, gehören der Partei heute nicht mehr an. Dazu zählt beispielsweise der frühere Brandenburger AfD-Landeschef Andreas Kalbitz. Gegen andere laufen Parteiausschlussverfahren. Intern wurde den Mitgliedern der AfD zudem empfohlen, auf bestimmte Begriffe wie „Umvolkung“ zu verzichten, aus denen sich eine – etwa gegen Zuwanderer oder Muslime gerichtete – gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ablesen lassen könnte.

Was heißt das für den Wahlkampf?

Vor allem im Westen dürfte die Einstufung als Verdachtsfall zu einer Belastung werden. Denn ein Teil der potenziellen Wähler könnte dadurch abgeschreckt werden. Andere könnten sich mit der AfD solidarisieren, die sich als Opfer eines politischen Manövers darstellt. In den östlichen Bundesländern versucht die AfD den Verfassungsschutz ins Zwielicht zu rücken, indem sie eine Parallele zieht zwischen dem Dienst und der DDR-Staatssicherheit.

dpa