Zugausfälle in NRW: Diese Bahnlinien sind in dieser Woche betroffen

Welche Züge fallen heute in Nordrhein-Westfalen aus? Wir bieten euch eine Übersicht über alle Ausfälle in den Verkehrsverbünden NRWs.
Deutsche Bahn will bis 2030 jeden dritten Bahnhof sanieren
Eine S-Bahn fährt in den Hauptbahnhof Hannover ein Foto: Cindy Riechau/dpa
Eine S-Bahn fährt in den Hauptbahnhof Hannover ein Foto: Cindy Riechau/dpa

Immer wieder kommt es in Nordrhein-Westfalen zu Zugausfällen. Gründe dafür sind Baustellen, Gleisbauarbeiten, neue Weichen oder Updates an der Elektronik. Davon betroffen sind vier Verkehrsverbünde: Der VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) im Westen NRWs, der AVV (Aachener Verkerhsverbund) im Südwesten, der VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg) im Süden und die WestfalenTarif GmbH im Norden und Osten des Bundeslandes.

Damit ihr eine bessere Übersicht über die vielen Zugausfälle in Nordrhein-Westfalen bekommt, listen wir euch hier die Ausfälle auf.

Diese Zuglinien in NRW sind in dieser Woche betroffen (7. bis 13. August):

  • Reparatur an der Oberleitung zw. Oelde und Rheda-Wiedenbrück (9. August) – keine Zugfahrten im betroffenen Streckenabschnitt möglich
    • davon betroffen sind der RE 6 (RRX) von Köln/Bonn Flughafen nach Minden und die RB 69 von Bielefeld nach Münster
  • Reparatur an der Oberleitung von Wuppertal-Vohwinkel in Richtung Wuppertal Hbf (9. August) – Der Halt in Wuppertal-Steinbeck entfällt 
    • davon betroffen ist die S8 von Hagen nach Mönchengladbach
  • Unwetterschäden in der Eifel – Der Zugbetrieb auf den Linien RE 12, RE 22 und RB 24 ist noch teilweise eingestellt.
    • davon betroffen sind der RE 12 von Köln nach Trier, der RE 22 von Köln nach Gerolstein und die RB 22 von Gerolstein nach Trier
  • Unwetterschäden auf dem Linienweg der RB 20 – Unwetterschäden stören den Bahnverkehr zwischen Stolberg Rathaus – Stolberg Altstadt und Stolberg (Rheinl) Hbf – Eschweiler Talbahnhof
    • davon betroffen ist die RB 20 von Stolberg/Alsdorf nach Stolberg Altstadt/Düren
  • Fahrtausfälle auf der Linie S 3 aufgrund aktuell hoher Krankenstände – S3 von Oberhausen nach Hattingen
  • Eine Reparatur an der Oberleitung beeinträchtigt den Zugverkehr – keine Zugfahrten im betroffenen Streckenabschnitt möglich
    • davon betroffen ist die RB 33 von Aachen/Heinsberg nach Essen
  • Unbesetztes Stellwerk im Raum Dalheim – Teilausfälle zwischen Wegberg und Dalheim.
    • davon betroffen ist die RB 34 von Mönchengladbach nach Dahlheim
  • Fahrtausfälle auf der Linie RB 20 aufgrund kurzfristiger Erkrankung von Personal
    • davon betroffen ist die RB 20 von Stolberg/Alsdorf nach Stolberg Altstadt/Düren
  • Aufgrund von Unwetterschäden Teilausfälle zwischen Rummenohl und Lüdenscheid – Züge der Linie RB 52 fallen aufgrund von Unwetterschäden zwischen Rummenohl und Lüdenscheid bis auf weiteres aus
    • davon betroffen ist die RB 52 von Dortmund nach Lüdenscheid
  • Unwetterschäden auf der Linie RB 23 zwischen Euskirchen und Bad Münstereifel – Aufgrund von Unwetterschäden fallen alle Züge der Linie RB 23 zwischen Euskirchen und Bad Münstereifel aus
    • davon betroffen ist die RB 30 von Ahrbrück nach Bonn und die S 23 von Bonn nach Euskirchen
  • RB 30 und RB 39: Unwetterschäden zw. Remagen und Ahrbrück – Unwetterschäden stören den Bahnverkehr zwischen Remagen und Ahrbrück
    • davon betroffen ist die RB 30 von Ahrbrück nach Bonn, die RB 39 von Remagen nach Dernau und die S 23 von Bonn nach Euskirchen

Aufgrund der angespannten Personallage sind folgende S-Bahnen aktuell nur eingeschränkt zu nutzen:

  • S 68 (zwischen Düsseldorf Hbf und Wuppertal-Vohwinkel)
  • S 6 (zwischen Köln-Worringen/-Nippes und Köln Dellbrück)

Welche Rechte haben Fahrgäste bei Verspätungen und Zugausfällen?

Regen, Wind und Sturm, im Winter auch Schnee und Eis, stellen die Bahn manches Mal vor unlösbare Probleme. Das führt zu Verspätungen und Ausfällen im Netz der Bahn. Generell gilt: Bei einem Ausfall oder Verspätungen habt ihr die Möglichkeit, euer Geld auch zurückzubekommen. Notfalls muss die Bahn sogar Verpflegung und eine Übernachtung im Hotel anbieten. Dafür aber müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Seit dem 7. Juni 2023 gibt es keine Entschädigungen mehr bei außergewöhnlichen Umständen. Daher muss einiges beachtet werden, wenn ihr wirklich Ersatzforderungen geltend machen wollt.

So muss die Bahn keine Entschädigungen mehr zahlen, wenn folgende Gründe eintreten:

  • Außergewöhnliche Umstände (z.B. extremes Wetter)
  • Verschulden des Fahrgastes
  • Verhalten Dritter (zum Beispiel Sabotage oder wenn Personen die Gleise blockieren)

Allerdings muss die Bahn dafür auch eine entsprechende Sorgfalt vorweisen. Bedeutet, dass die Ereignisse unvermeidbar waren, obwohl die Bahn alles dafür getan hat, Verspätungen oder Ausfälle zu vermeiden. Ein Streik fällt beispielsweise nicht unter die Ausnahmen.

So funktioniert die Umbuchung bei der Bahn

Es gibt auch die Möglichkeit für kostenlose Umbuchungen. Fällt der Zug aus, verspätet sich oder wird ein Anschlusszug verpasst, darf die Bahn euch umbuchen. Für euch als Reisende ist das kostenlos.

Ihr könnt auch selbst die Umbuchung vornehmen und die Kosten der Bahn in Rechnung stellen, aber nur, wenn die Bahn sich damit einerseits einverstanden erklärt und andererseits nicht innerhalb von 100 Minuten euch selbst auf ein anderes Verkehrsmittel umbucht. Auch dürft ihr bei der eigenen Umbuchung nur Bahn oder Bus nutzen.

Notwendige Übernachtungen im Hotel sind außerdem begrenzt auf höchstens drei Nächte.

Auch habt ihr für eure möglichen Beschwerden höchstens drei Monate Zeit. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Vorfalls, auf den sich eure Beschwerde bezieht. Alles, was nach drei Monaten dazu angebracht wird, ist nichtig.

Das muss ich als Fahrgast bei Verspätungen oder Zugausfällen tun

All zu lange warten solltet ihr mit Beschwerden nicht. Daher solltet ihr am besten bereits am Bahnhof die ersten Schritte unternehmen.

So solltet ihr zuerst eine Bestätigung besorgen, sollte der Zug entsprechend verspätet sein oder gleich ganz ausfallen. Im Anschluss solltet ihr mit dem Unternehmen, wo ihr euer Ticket gekaut habt, Kontakt aufnehmen. Schmeißt das Ticket auch niemals weg, sondern bewahrt es so lange auf, wie ihr Forderungen habt. Am Ende könnt ihr entsprechend eure Auszahlung verlangen, andernfalls kann es passieren, dass ihr mit einem Gutschein oder anderen Leistungen abgespeist werdet.

Das steht Bahnreisenden bei Verspätungen und Ausfällen zu

Ab einer Verspätung von mindestens einer Stunde gilt folgendes:

  • Geld zurück (ihr bekommt den Fahrpreis erstattet)
  • Rückfahrt (ihr könnt zurück zum Ausgangsort bei der nächsten Gelegenheit)
  • Weiterfahrt (die Bahn darf euch umbuchen, die Reisebedingungen müssen aber vergleichbar sein)

Setzt ihr eure Reise zum Zielort fort, könnt ihr eine Fahrpreisentschädigung fordern. Allerdings kommt es dann darauf an, wie viel später ihr eintrefft. Dabei gilt:

  • 60 bis 119 Minuten zu spät: 25 Prozent des Fahrpreises
  • ab 120 Minuten: 50 Prozent des Fahrpreises

Zudem muss die Bahn euch mit Essen und Getränken versorgen, soweit nötig. Auch muss die Bahn einen Hotelaufenthalt von bis zu drei Nächten bezahlen, sofern es notwendig ist. Dabei muss sie auch für den Transfer zum Hotel sorgen.

Sollte die Bahn irgendwo im Nirgendwo feststecken, ist die Bahn dafür verantwortlich, euch wenigstens zum nächsten Bahnhof zu bringen.