NRW-Kommunen können Straßen vor Schulen sperren – Stadt Düsseldorf zieht nicht mit

Wenn sich viele Fahrzeuge vor einer Schule stauen, kann es gefährlich werden. Die NRW-Kommunen besitzen nun die Möglichkeit, die Durchfahrt solchen Stellen zeitweise zu sperren.
Kinder auf dem Weg zur Schule. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Kinder auf dem Weg zur Schule. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Kommunen in Nordrhein-Westfalen können Straßen in Schulnähe zeitweise für Fahrzeuge sperren, um gefährliche Situationen durch sogenannte Elterntaxis oder einen starken Durchgangsverkehr zu verhindern. NRW sei das erste Bundesland, das für die Kommunen eine solche über befristete Pilotprojekte hinausgehende Möglichkeit geschaffen habe, sagte ein Sprecher des Landesverkehrsministeriums am Montag.

Die kommunalen Spitzenverbände begrüßten den Schritt der Landesregierung. Sie machten zugleich klar, dass es keine pauschalen Lösungen gebe und im Einzelfall abgewogen werde.

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„Vor manchen Schulen kommt es neben dem Durchgangsverkehr gerade zu Beginn und Ende des Unterrichts regelmäßig zu kritischen Situationen, auch durch den intensiven Bring- und Abholverkehr“, sagte NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) der „Rheinischen Post“.

Mit dem Erlass wolle man rechtssicher die Möglichkeit zeitweiser Schulstraßen schaffen. Anlieger seien selbstverständlich von den Beschränkungen ausgenommen. Mehrere Verkehrsversuche wie etwa in Essen hätten bereits gezeigt, dass kritische Situationen entschärft werden könnten, indem für 30 oder 45 Minuten zu Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende Sicherheitszonen eingerichtet würden.

Kommunen in NRW sollen mehr Möglichkeiten haben, den Verkehr zu regeln

Der Städte- und Gemeindebund NRW verwies darauf, dass die Beteiligten vor Ort die Situation am besten kennen. „Den Kommunen mehr Möglichkeiten geben, den Schulverkehr zu regeln, ist eine gute Idee. Es hat sich immer bewährt, wenn die Beteiligten unmittelbar vor Ort die Lösungen erarbeiten“, sagte Hauptgeschäftsführer Christof Sommer. Pauschale Lösungen gebe es nicht. „In manchen Schulen läuft es problemlos, weil bereits gute Regelungen gefunden wurden, in anderen werden die Beteiligten dankbar sein, dass sie nun ein weiteres Instrument in der Hand haben“, erklärte er.

Auch Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU), Vorstandsvorsitzender des NRW-Städtetags, äußerte sich in der „RP“ ähnlich: „Die Kommunalpolitik kennt die Situationen und Örtlichkeiten am besten.“

Der Erlass des Landesministeriums vom 26. Januar 2024 biete eine rechtssichere Grundlage, damit die Kommunen präventiv vorgehen könnten, ohne eine konkrete Gefahrenlage nachweisen zu müssen, erläuterte der Ministeriumssprecher.  Eine Änderung der bundesweiten Straßenverkehrsordnung (StVO) müsse damit nicht abgewartet werden.

Das Landesministerium erläutert, dass sogenannte Schulstraßen durch bestimmte „Durchfahrt verboten“-Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen für die Zeit der Sperrung eingerichtet werden könnten. Dies könnte aber auch mit mobilen Sperrelementen wie etwa einer Schranke erfolgen. Bundes-, Landes- und Kreisstraßen könnten aber nicht zu einer Schulstraße erklärt werden. Die Unfallzahlen zeigten, dass Schulkinder besonders geschützt werden sollten.

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„Ob es Schranken oder Poller braucht, um den Verkehr einzudämmen, muss jede Kommune nach der Situation vor Ort entscheiden. Ich gehe davon aus, dass es in der Regel mit einer Beschilderung und einer klaren Kommunikation vor Ort getan ist“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW zu diesem Punkt.

Kommunen können Hol- und Bring-Zonen in Schulnähe einrichten

Auch von der Landeselternkonferenz NRW kamen positive Signale. „Ich habe zwar Verständnis, wenn manche Eltern ihre Kinder zur Schule bringen wollen, aber im Interesse der Allgemeinheit und aller Kinder muss das Grenzen haben“, sagte Vorsitzender Christian Beckmann in der „RP“. Wenn dann eine Straße direkt vor der Schule zeitweise gesperrt werde, könne gut eine Hol-und-Bring-Zone in der Nähe eingerichtet werden. Dann könnten die Kinder von dort aus gemeinsam zur Schule gehen. So fühlten sie sich auch stärker und selbstständiger. Es sollte organisiert werden, dass Kindergruppen gemeinsam den Schulweg gehen, anfangs begleitet von Erwachsenen – als „Bus auf Beinen“, verdeutlichte er.

Stadt Düsseldorf will nicht mitziehen

Wie das Nachrichtenportal „t-online.de“ berichtet, waren die Hol- und Bringzonen am Donnerstag (22. Februar) auch Thema der Ratssitzung in Düsseldorf. Doch die Verwaltung sah eher negative Auswirkungen durch die temporären Straßensperrungen – etwa, dass sich der Verkehr dann an anderer Stelle knubbeln würde. Um mehr Sicherheit für Kinder zu schaffen, liege die Verantwortung bei den Eltern in Düsseldorf. Diese sollten künftig doch auf die sogenannten „Elterntaxis“ verzichten und dafür sorgen, dass ihre Kinder auf anderem Wege zur Schule kommen. Denn weniger Verkehr vor der Schule bedeute mehr Sicherheit für die Kinder.

dpa