Gebührenordnung geändert: NRW kann „Klima-Kleber“ zur Kasse bitten

Andere Bundesländer machen es bereits, nun kann auch NRW sogenannte "Klima-Kleber" nach Straßenblockaden eine Gebühr aufbrummen. Berechnet wird sie nach Zeitaufwand, möglich sind bis zu 50.000 Euro.
Klima-Kleber und Polizei
Polizeibeamte tragen eine Klimaaktivistin von der Straße. Foto: Kay Nietfeld/dpa
Polizeibeamte tragen eine Klimaaktivistin von der Straße. Foto: Kay Nietfeld/dpa

Jetzt wird es teuer: Sogenannte „Klima-Kleber“ können jetzt auch in NRW nach Polizeieinsätzen zur Kasse gebeten werden. Das Land hat die Gebührenordnung der Polizei entsprechend verändert. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass die Gebühr immer dann erhoben werden kann, wenn die Polizei unmittelbaren Zwang anwenden muss. Höchstgebühr: 50.000 Euro.

Laut Gebührenordnung ist bei besagtem Zeitaufwand „auch die Anfahrt sowie die Vor- und Nachbereitung des Einsatzes einzubeziehen.“ Sind an einer Aktion zu viele Menschen beteiligt, so dass man sie nicht ohne größeren Aufwand identifizieren kann, muss die Polizei keine Gebühren erheben.

Die Regelung gilt nicht nur für „Klima-Kleber“, sondern für alle Einsätze, bei denen eine Person laut Polizeigesetz „eine Gefahr“ verursacht (zum Beispiel für den Verkehr) und entsprechend durch Zwang weggebracht werden muss. Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte im März im Landtag gesagt, dass er für das Erfassen von Blockaden durch die Gebührenordnung „durchaus Sympathie“ habe. Dass man nur Klima-Aktivisten Gebühren aufbrumme, sei aber ausgeschlossen, so Reul bereits damals.

dpa