Bahnstreik in NRW: Erstattungen und Ausweichmöglichkeiten – das müssen Reisende jetzt wissen

Durch den Streik der Lokführer fallen in NRW wieder zahlreiche Zugverbindungen aus. Welche Rechte Bahnkunden jetzt haben und was sie noch wissen müssen, gibt es hier im Überblick.
NRW Bahn Streik EVG
"Streik!" steht auf der Warnweste einer Teilnehmerin am Warnstreik vor einem Hauptbahnhof. Foto: Martin Schutt/dpa
"Streik!" steht auf der Warnweste einer Teilnehmerin am Warnstreik vor einem Hauptbahnhof. Foto: Martin Schutt/dpa

Am Dienstag wird die Deutsche Bahn durch die GDL wieder bundesweit bestreikt. Das hat auch Auswirkungen auf den Verkehr in Nordrhein-Westfalen. Bis Mittwochmorgen, 13. März, soll es dadurch zu etlichen Ausfällen und Verspätungen kommen.

Von dem Streik ausgenommen sind hingegen Privatbahnen. Dazu gehören unter anderem die Westfalenbahn, das Unternehmen National Express oder Eurobahn. Wenn jedoch in den Stellwerken auch nicht gearbeitet wird, können auch diese Anbieter ein Problem mit der Pünktlichkeit ihrer Züge bekommen.

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Streik bei der Bahn in NRW: Was passiert mit meinem Ticket?

Die Deutsche Bahn rät aufgrund des eingeschränkten Angebots im Fernverkehr dazu, frühzeitig einen Sitzplatz zu reservieren. Im Regional- und S-Bahnverkehr ist es ebenfalls das Ziel, ein Grundangebot aufrechtzuerhalten, allerdings kann der Umfang regional stark variieren. Es muss mit massiven Einschränkungen gerechnet werden.

Die DB bittet alle Reisenden, sich vor Fahrtantritt über ihre Verbindung zu informieren.

Das können betroffene Reisende jetzt mit ihrem gekauften Ticket anstellen:

  • Reisende, die bis einschließlich 10. März ein Ticket für den 12. März gekauft haben und ihre Reise aufgrund des Streiks verschieben möchten, können ihr Ticket flexibel nutzen.
  • Die Zugbindung ist aufgehoben, und das Ticket gilt auch für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort mit einer geänderten Streckenführung.
  • Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.
  • Im Fernverkehr besteht die Möglichkeit, die Reise im Rahmen einer Sonderkulanz vorzuverlegen und ab sofort zu fahren.

Alternativ können sich alle Bahnreisenden unter der Rufnummer 08000 996633 kostenfrei informieren oder auf der Fahrgastrechte-Infoseite der DB.

So kann man sich das Geld für das Bahnticket erstatten lassen

Wer sein Geld zurückfordern möchte, muss eine Verspätung der Verbindung von mindestens 60 Minuten angeben können. Erst dann wird der Fahrpreis erstattet und auch nur, wenn die Fahrt nicht angetreten wurde. Allerdings gilt dies auch für verpasste Anschlüsse.

Ein Antrag für die Kostenerstattung kann über das Kundenkonto auf digitalem Weg oder per Post mit dem Fahrgastrechteformular gestellt werden. Die Formulare sind erhältlich im DB Reisezentrum. Wer seinen Sitzplatz stornieren möchte, kann dies ebenfalls kostenfrei erledigen.

Übernimmt die Bahn mögliche Hotelkosten?

Wer aufgrund des Streiks in einer fremden Stadt strandet, kommt nicht umhin, sich ein Hotelzimmer zu suchen. Sowohl das Taxi zum Hotel als auch die Unterkunft selber sollten in einem angemessenen Rahmen bleiben. Denn es obliegt immer noch der Bahn selbst, wie viel sie von den entstandenen Kosten erstattet. Hier entscheidet der Einzelfall.

Informationen können sich Reisende vorab am Bahnschalter oder bei der Service-Hotline einholen.

Streik kein Grund für Freistellung von der Arbeit

Wer dennoch auf die Bahn angewiesen ist, muss nicht immer damit rechnen, dass der Arbeitgeber Verständnis für die Situation seines Angestellten zeigt. Denn Bahnstreiks sind keine zulässige Entschuldigung für ein Zuspätkommen oder Fernbleiben der Arbeit. Im härtesten Fall muss die Zeit nachgearbeitet oder eine Lohnkürzung hingenommen werden.