Axtmörder von Kalletal wegen Mordes und mehrfacher Vergewaltigung verurteilt

Lebenslänglich – so lautet das Urteil vom Landgericht Detmold. Der sogenannte Axtmörder hatte im Juni 2022 in Kalletal im Kreis Lippe aus Eifersucht einen 39-Jährigen im Schlaf mit einer Axt umgebracht.
Prozess - Axtmörder von Kalletal
Ein Justizbeamter, mit Funkgerät und Handschellen am Hosenbund, steht neben einem Angeklagten in einem Saal im Landgericht. Foto: Friso Gentsch/dpa
Ein Justizbeamter, mit Funkgerät und Handschellen am Hosenbund, steht neben einem Angeklagten in einem Saal im Landgericht. Foto: Friso Gentsch/dpa

Der sogenannte Axtmörder von Kalletal soll lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Detmold verurteilte den 37-Jährigen am Freitag wegen Mordes und mehrfacher Vergewaltigung zu dieser Haftstrafe und stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausschließt.

Außerdem ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an, so dass der Mann auch nach Verbüßung der eigentlichen Strafhaft nicht freikäme. Er hatte bereits vor zehn Jahren einen Menschen mit einer Axt getötet. Das Gericht sieht wegen dieser Vorgeschichte einen Hang zu vergleichbaren Taten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Am Bundesgerichtshof (BGH) ist eine Revision, also eine Überprüfung auf Rechtsfehler, möglich.

Axtmörder bestreitet Vergewaltigungsvorwürfe weiterhin

Das Landgericht Detmold schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Der Verteidiger hatte demgegenüber lediglich auf eine angemessene Strafe für Mord aus Heimtücke plädiert; die Vergewaltigung hatte sein Mandant bestritten.

Der Aserbaidschaner hatte nach Überzeugung des Gerichts im Juni 2022 in Kalletal im Kreis Lippe (Nordrhein-Westfalen) aus Eifersucht einen schlafenden 39-Jährigen mit einem Axthieb getötet und anschließend seine Ex-Freundin mehrfach vergewaltigt. Das Tötungsdelikt des Mannes aus Rinteln in Niedersachsen hatte der Angeklagte im Prozess gestanden. Die Vergewaltigung dagegen stritt er ab und beschrieb den Sex als einvernehmlich.

Diese Darstellung wies das Gericht zurück. Die Frau lag bei der Tat schlafend neben dem Opfer und hatte als Zeugin ihre große Angst vor dem Angreifer geschildert.

Auf die Tat folgte eine wochenlange Flucht des Angeklagten in Richtung Polen. Kurz vor der Grenze fassten ihn Spezialkräfte der Polizei.

dpa