300 Euro Energiepauschale nicht erhalten? So sollten Arbeitnehmer in NRW reagieren

Die Energiepauschale für Arbeitnehmer in NRW sollte jetzt bei allen Haushalten angekommen. Doch nicht jeder darf sich über die 300 Euro freuen. Wir sagen euch, was ihr machen könnt, wenn eure Pauschale noch nicht eingetroffen ist.
Gaszähler
Das Zählwerk in einem Gastzähler dreht sich und zeigt den Verbrauch von Gas in einem Privathaushalt an. Foto: Jens Büttner/dpa
Das Zählwerk in einem Gastzähler dreht sich und zeigt den Verbrauch von Gas in einem Privathaushalt an. Foto: Jens Büttner/dpa

Auf der Gehaltsabrechnung für September sollte bei allen Arbeitnehmern in NRW die Energiepauschale auftauchen. Sollte das nicht passieren,  muss der einzelne selbst aktiv werden und bei seinem Arbeitgeber vorsprechen.

Die Pauschale sieht vor, die gestiegenen Energiekosten etwas aufzufangen, die seit Monaten durch die Decke gehen. Daher sollten Arbeitnehmer auf den Vermerk achten, der angibt, ob die Pauschale auch gezahlt wurde. Diese ist zu finden unter dem Posten „sonstiger Bezug“.

Wie hoch ist die Energiepauschale für Arbeitnehmer in NRW? 

Die Energiepauschale für Arbeitnehmer in NRW beträgt pro Person 300 Euro.

Wer hat Anspruch auf die Energiepauschale?

Anspruch auf die Energiepauschale von 300 Euro haben alle einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen, ebenso pauschalbesteuerte Minijobber sowie Selbstständige und Gewerbetreibende.

Auch Rentner, Witwen und Waisen haben bis zum 15. Dezember Anspruch auf die Energiepauschale. Auch Studenten erhalten eine Energiepauschale. Für sie ist eine Einmalzahlung von 200 Euro vorgesehen.

Wann wird die Energiepauschale in NRW ausgezahlt?

Die Auszahlung der Pauschale sollte mit der September-Abrechnung 2022 erfolgen.

Wie erfolgt die Auszahlung der Energiepauschale?

Wer als Arbeitnehmer einkommenssteuerpflichtig angestellt ist, sollte die Pauschale automatisch mit der neuen Gehaltsabrechnung erhalten haben. Selbstständige hingegen sollen von Steuersenkungen profitieren.

Wie bekommen Rentner in NRW die Energiepauschale?

Die Zahlung für Rentner in NRW soll bis zum 15. Dezember erfolgen, heißt es von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Wann das jedoch genau sein soll, steht noch nicht fest. Das Geld soll als gesonderte Einmalzahlung und nicht gemeinsam mit der Rente überwiesen werden, heißt es weiter. Bürger, die erst im Dezember erstmals Rente erhalten, müssen eventuell noch etwas länger warten, doch auch für sie soll es dann Anfang 2023 eine Auszahlung geben.

Ein Antrag dafür muss nicht gestellt werden, das Geld sollte automatisch kommen. Wer das Geld hingegen nicht bekommt, sollte einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung einreichen. Dafür gibt es ein bestimmtes Zeitfenster. Vom 9. Januar bis 30. Juni 2023 muss der Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 44781 Bochum gestellt werden.

Wie erhalten Studenten in NRW die Einmalzahlung der Energiepauschale?

Studenten in NRW sollen ebenfalls eine Einmalzahlung erhalten. Diese liegt bei 200 Euro. Zunächst sollte diese nur an BAföG-Empfänger geknüpft sein, dass wurde aber inzwischen wieder revidiert. Wann das Geld jedoch ausgezahlt wird, darüber gibt es noch keine Einigung. Laut einem Papier aus dem Koalitionsausschuss ist damit aber nicht vor 2023 zu rechnen.

Was können Arbeitnehmer in NRW tun, wenn sie die Energiepauschale nicht erhalten haben?

Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, die Pauschale bereits im September auszuzahlen. Daher kann die Pauschale auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Das Bundefinanzministerium hat lediglich festgehalten, dass der Betrag am Ende auf der Lohnsteuerbescheinigung festgehalten werden soll. Daher müssen sich Arbeitgeber eventuell auch bis Ende September noch gedulden.

Seid ihr als Minijobber angestellt, solltet ihr ebenfalls mit eurem Arbeitgeber sprechen. Denn dann müsst ihr zuvor klären, dass es sich um das sogenannte erste Dienstverhältnis handelt. Denn ihr dürft die Energiepauschale keinesfalls öfter als einmal ausgezahlt bekommen. Die Bestätigung solltet ihr eurem Arbeitgeber schriftlich vorlegen, erst dann darf er euch die Pauschale von 300 Euro zahlen.

Wer bekommt die Energiepauschale erst im Oktober?

Das hängt ganz von eurem Arbeitgeber ab. Denn die Arbeitgeber, die die Lohnsteuervorauszahlung nicht monatlich, sondern nur pro Quartal übermitteln müssen – das sind Arbeitgeber und kleinere Unternehmen, die weniger als 5.000 Euro Lohnsteuer im Jahr vorauszahlen müssen – haben bis zum 10. Oktober Zeit. Dementsprechend kann auch die Energiepauschale erst später ausbezahlt werden.

Seid ihr also in einem kleineren Unternehmen angestellt, rechnet vorsichtshalber mit einem späteren Zeitpunkt mit der Energiepauschale.

300 Euro Energiepauschale in NRW: Was bleibt im September Netto vom Bonus übrig?

Wer in Steuerklasse 1 bis 5 einsortiert ist, bekommt die Pauschale. Seid ihr verheiratet, habt ein Kind, seid in Steuerklasse 4 und verdient ein Jahresgehalt von 45.000 Euro, bleiben euch am Ende noch 216,33 Euro übrig. Verdient ihr hingegen nur 15.000 Euro jährlich, bleiben euch sogar 248,83 Euro. Seid ihr dann noc hin Steuerklasse 3 eingetragen, bleibt ihr damit sogar noch unter dem Freibetrag und erhaltet die volle Summe.

Wer jedoch mehr verdient, wie beispielsweise 72.000 Euro und ist in Steuerklasse 1, der erhält lediglich 181,80 Euro aus der Pauschale. Hier greift der Spitzensteuersatz. Wer sogar noch mehr verdient und den Reichensteuersatz bezahlt, hat am Ende noch weniger übrig. Den vollen Betrag erhaltet ihr hingegen, wenn ihr unter dem Steuerfreibetrag von 10.000 Euro bleibt.