Nachbarschaftsstreit eskaliert: Kölner Paar droht dicke Strafe beim Verlassen seines Hauses

Ein Nachbarschaftsstreit, der seinesgleichen sucht: Wenn ein Kölner Paar sein Haus verlässt, droht ihm eine saftige Geldstrafe von mehreren Hunderttausend Euro oder ein Gefängnisaufenthalt. Die Geschichte hinter dem kuriosen Fall.
Köln: Der Eingang zum Landgericht und Amtsgericht auf dem Gelände des Justizzentrums. Foto: Thomas Banneyer/dpa
Köln: Der Eingang zum Landgericht und Amtsgericht auf dem Gelände des Justizzentrums. Foto: Thomas Banneyer/dpa

Wenn ein Paar aus Köln-Lindenthal einen Fuß von seinem Haus auf die Straße setzt, drohen ihm seit Anfang Januar eine Strafe von 250.000 Euro oder bis zu sechs Wochen Haft wegen Eigentums- und Besitzstörung. Was im ersten Moment nach einem schlechten Scherz anhört, ist für das besagte Paar bittere Realität.

Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet, kommt das Kölner Amtsgericht zu diesem Urteil in einem Nachbarschaftsstreit, der nun wohl seinen Höhepunkt erreicht hat: Bei der Straße, in der das Kölner Paar lebt, handelt es sich um einen Privatweg, welcher einer Immobilien- und Verwaltungsgesellschaft gehört, die durch ein Ehepaar vertreten wird, das ebenfalls in der Straße wohnt. Das Ehepaar fordert von den beiden 50 Euro Wegegeld pro Tag. Doch das wollen die Anwohner nicht zahlen. Einen anderen Weg aus dem Haus gibt es für sie nämlich nicht.

Amtsgericht Köln gibt Immobiliengesellschaft Recht

Laut „Kölner Stadt-Anzeiger“ berief sich das betroffene Paar vor Gericht darauf, dass das Areal Anfang der 1970er-Jahre von der Gesellschaft nicht unentgeltlich an die damalige Gemeinde Lövenich übertragen wurde, obwohl diese dazu vertraglich verpflichtet war. Die Straße blieb also jahrelang im Besitz der Immobiliengesellschaft, welcher vor dem Kölner Amtsgericht nun Recht gegeben wurde.

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Und das obwohl das Gericht das Verhalten der Immobiliengesellschaft nicht ganz nachvollziehen kann. Denn im Gegensatz zum betroffenen Paar, erlaubt die Gesellschaft den anderen Anwohnern der Straße eine unentgeltliche Nutzung des Weges. Dies sei „objektiv ungerecht“. Dennoch müsse der Straßenbesitzer das Paar nicht „gerecht“ oder „gleich“ behandeln, so das Gericht.

Fehler liegt laut Gericht beim Kölner Paar

Stattdessen habe sich das Paar aus Lindenthal nach Auffassung des Gerichts selbst in ihre missliche Lage gebracht, indem es nicht von ihrem Notwegerecht Gebrauch gemacht hat. Dieses sieht vor, dass man von seinem Nachbarn verlangen kann, dass dieser es duldet, dass man dessen Grundstück zur Erreichung des eigenen Grundstücks nutzt, sofern kein anderer Weg zur Verfügung steht. Das Kölner Paar befürchtete jedoch, dass es so wieder zu Wegegeldforderungen von der Gesellschaft kommen könnte und verzichtete darauf.

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Die beiden hoffen daher nun darauf, dass die Stadt Köln die Privatstraße öffentlich widmet. Der Weg könnte dann von jedem unentgeltlich genutzt werden.