Zaun am Worringer Platz in Düsseldorf bleibt: Oberlandesgericht weist Klage ab

Ein Wirt stellte vor seiner Pizzeria auf dem Worringer Platz einen Zaun auf, um Kunden vor Drogenabhängigen und Bettlern zu schützen. Die Architektin des Platzes klagte jedoch gegen die Absperrung und verlor den Prozess vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf.
Das Oberlandesgericht in Düsseldorf. Foto: Marius Becker/dpa
Das Oberlandesgericht in Düsseldorf. Foto: Marius Becker/dpa

Seit Jahren ist der Worringer Platz in der Nähe des Düsseldorfer Hauptbahnhofs einer der Drogen-Hotspots der Stadt. Tagtäglich wird der Ort als Treffpunkt für Abhängige und Obdachlose genutzt. Um seine Kunden vor Betteleien und dem offenen Konsum zu schützen, baute ein Gastronom auf dem Platz einen Zaun um seine Pizzeria. Einer Architektin, die den Platz vor 19 Jahren mitgestaltete, passte das allerdings gar nicht. Sie behauptete, der Worringer Platz wäre dadurch entgegen der Planung keine Begegnungsstätte mehr. Mehr dazu könnt ihr hier nachlesen.

Da der Zaun der Architektin ein Dorn im Auge war, zog sie im Juni 2021 gegen den Betreiber der Pizzeria vor das Düsseldorfer Landgericht. Dieses sah im Zaun jedoch keine Beeinträchtigung im architektonischen Werk der Klägerin und wies ihre Klage daher ab.

Auch das Oberlandesgericht weißt Klage der Architektin ab

Die Architektin ließ das allerdings nicht auf sich sitzen und ging vor dem Oberlandesgericht in Berufung ein. Dieses entschied sich nun jedoch auch für den Zaun. Wie Erfried Schüttpelz, Leiter des Senats, sagt, sei die Idee eines frei zugänglichen Platzes durch die Absperrung zwar nicht mehr gegeben, jedoch wurde der Zaun mit dem Zweck der sozialen Kontrolle errichtet. Einem Teil des Platzes sollte daher für Drogenabhängige nicht mehr zugänglich sein, um den Gästen der Pizzeria einen „halbwegs ungestörten Aufenthalt“ zu ermöglichen, so Schüttpelz. Die Entscheidung des OLG sei schlussendlich zugunsten der Stadt gefallen.

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Der Zaun am Worringer Platz bleibt daher vorerst erhalten und die Architektin verlor erneut in erster Instanz vor dem Gericht. Laut Vertrag darf der Betreiber der Pizzeria die stadteigene Fläche sogar noch bis 2033 nutzen.