Düsseldorf: Streit um „Junkie-Zaun“ am Worringer Platz – Entscheidung gefallen

Der Streitfall um den Zaun eines Pizzeria-Betreibers am Worringer-Platz hat es vor Gericht geschafft. Dort wurde eine vorläufige Entscheidung getroffen.
Landgericht Düsseldorf
Das Landes- und Amtsgericht Düsseldorf. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Landgericht Düsseldorf
Das Landes- und Amtsgericht Düsseldorf. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Dieser Fall sorgte für Schlagzeilen: Im Sommer 2021 stellte ein Pizza-Gastronom um sein Restaurant am Worringer Platz in Düsseldorf einen Metallzaun auf, mit der Hoffnung, sich so von der lokalen Drogenszene abgrenzen zu können.

Gegen den Zaun klagt damals jedoch die Architektin Christiane Voigt. Sie sah in der Aufstellung des grauen Metallzauns eine Urheberverletzung. Der Fall landete nun vor dem Landgericht in Düsseldorf.

Streit landet vor dem Düsseldorfer Landgericht

Doch kurz zur Vorgeschichte: Im Auftrag der Stadt baute Voigt den Platz 2004 um. Trotz der bestehenden Gleise sollte der Worringer Platz hell und freundlich gestaltet werden. Eine „Grüne Insel, tags und nachts“, lautete die Beschreibung damals. Der Boden sollte grün mit hellen LED-Leuchten werden. Mit Bäumen wollte man den Platz begrünen. Auch ein kleiner Nutzstreifen und Lichtbänke wurden der Fläche spendiert. Der neu gestaltete Platz sollte ein Ort des Verweilens werden. Geplant waren Veranstaltungen und Aufführungen, die von Bänken aus beobachten werden können.

Eine Sache war der Architektin allerdings von Anfang an ein Dorn im Auge: Ein Imbisswagen, der seinen Stand mitten auf dem Worringer Platz hatte. Da er sich grundsätzlich bewegen ließ, duldete ihn Voigt zunächst.

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Das Drama nahm jedoch seinen Lauf, als aus dem Imbisswagen ein kleines Restaurant wurde. 2013 baute der Betreiber mit Genehmigung der Stadt einen festen Glaspavillon auf den Platz, in welcher er eine Pizzeria betrieb. Der Gastronom ärgerte sich, dass der Worringer Platz mit der Zeit von der Drogenszene unter Beschlag genommen wurde. Die festverbauten Bodenlichter funktionierten seiner Aussage nach schon damals nicht mehr. Gäste der Pizzeria hätten sich von den Drogenabhängigen bedroht gefühlt.

Infolgedessen baute der Gastronom einen Zaun um die Tische und Bänke im Außenbereich des Pavillons. Er sollte die Junkies abschrecken und fernhalten. Mit dieser Maßnahme war die Architektin aber alles andere als einverstanden und klagte vor Gericht.

Düsseldorfer Gericht lehnt Klage der Architektin ab

Das Gericht wies diese nun jedoch ab. Die Richterinnen und Richter kamen zwar zu dem Entschluss, dass Voigt die Urheberin des Platzes sei und entsprechende Rechte habe, mit ihrer Argumentation konnte sie allerdings nicht überzeugen. Der Zaun stelle keine Beeinträchtigung ihres architektonischen Werkes dar. Er entstelle den Platz nicht.

Seit dem Bau des festen Glaspavillon und einigen anderen Umbaumaßnahmen sei der Platz nicht mehr so offen und luftig wie im ursprünglichen Plan beabsichtigt. Das eigentliche Konzept der Architektin war somit schon vor der Aufstellung des Metallzauns nicht mehr zu erkennen.

Gegen dieses Urteil ging die Architektin jedoch in die Berufung und so entschied das Oberlandesgericht über den Fall. Zu welchem Urteil es dabei gekommen ist, könnt ihr hier nachlesen.