Verkaufsoffener Sonntag in Düsseldorf: Das sind die letzten Termine im Dezember 2023
Sonntags einkaufen – ein viel diskutiertes Thema. Die einen finden es toll, die anderen verteufeln die verkaufsoffenen Sonntage. Wir geben euch einen Überblick über die Termine in Düsseldorf.
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Inhalt
Wann ist der nächste verkaufsoffene Sonntag in Düsseldorf?
An diesem Sonntag könnt ihr in Düsseldorf wieder von 13 bis 18 Uhr bummeln und shoppen:
- 3. Dezember 2023: Verkaufsoffener Sonntag zu den Weihnachtsmärkten in Düsseldorf Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt
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Verkaufsoffener Sonntag in Düsseldorf 2023: Diese Termine sind geplant
Entspannt am Sonntag in Düsseldorf einkaufen: 2023 ist dies an zehn Terminen wieder zur gewohnten Uhrzeit von 13 bis 18 Uhr möglich. Das hat der Düsseldorfer Stadtrat nach kontroversen Debatten beschlossen. Das ist dann der letzte Termin in diesem Jahr:
- 10. Dezember 2023: Verkaufsoffener Sonntag zu den Weihnachtsmärkten in Düsseldorf Benrath, Kaiserswerth, Oberkassel, Eller und Pempelfort
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Verkaufsoffener Sonntag: Wie ist die Gesetzeslage in Deutschland?
Die gesetzlichen Regelungen des Landes sind klar: Demnach dürfen Geschäfte „an jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen […] ab 13 Uhr bis zu fünf Stunden geöffnet sein.“
Das Land NRW hatte das Gesetz geändert, so dass der Anlass keine größere Anziehungskraft mehr als die Geschäfte haben muss, ein räumlicher Zusammenhang ist aber vorausgesetzt.
Im Grundsatz dürfen laut IHK in NRW an Sonn- und Feiertagen folgende Geschäfte geöffnet sein:
- Verkaufsstellen, deren Kernsortiment aus einer oder mehrerer der Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht für die Abgabe dieser Waren und eines begrenzten Randsortiments. Diese Verkaufsstellen dürfen für die Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.
- Diese Regelung gilt nicht für Ostermontag, Pfingstmontag und den 2. Weihnachtstag. An diesen Tagen ist die Abgabe von Waren verboten.
- Verkaufsstellen von themenbezogenen Waren oder Waren zum sofortigen Verzehr auf dem Gelände oder im Gebäude einer Kultur- oder Sport-Veranstaltung oder in einem Museum, sofern sie der Versorgung der Besucherinnen und Besucher dienen. Eine Öffnung ist nur während der Veranstaltungs- und Öffnungsdauer gestattet.
- Verkaufsstellen landwirtschaftlicher Betriebe, deren Kernsortiment aus selbst erzeugten landwirtschaftlichen Produkten besteht, für die Abgabe dieser Waren und eines begrenzten Randsortiments. Auch diese Verkaufsstellen dürfen nur für die Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.
- Am 24. Dezember dürfen die vorstehenden Verkaufsstellen längstens bis 14.00 Uhr geöffnet bleiben, wenn der 24. Dezember auf einen Sonntag fällt.
- Zudem dürfen an Sonn- und Feiertagen leichtverderbliche Waren und Waren zum sofortigen Verzehr außerhalb von Verkaufsstellen angeboten werden (zum Beispiel Eisverkaufswagen).
Soweit eine Verkaufsstelle an Sonn- und Feiertagen geöffnet ist, hat der Inhaber oder die Inhaberin in jedem Fall an der Verkaufsstelle gut sichtbar auf die Öffnungszeiten hinzuweisen.