Düsseldorf: Stadt legt Berufung gegen Urteil zum Großmarkt ein

Das Verwaltungsgericht hat in einer Klage zu Gunsten eines Händlers entschieden, dass der Markt Ende 2024 nicht einfach aufgelöst werden darf.
Großmarkt Düsseldorf Radschlägermarkt
Foto: Tonight.de/Huy Ngo
Foto: Tonight.de/Huy Ngo

Eigentlich waren die Tage des Großmarktes an der Ulmenstraße bereits gezählt. Doch mit einer Klage hat ein Händler das Aus vorerst abgewendet. Denn das Verwaltungsgericht entschied, dass die Auflösung nicht mit höherrangigem Recht vereinbar ist.

Konkret heißt das, die Pläne der Stadt, dort mit der städtischen Tochtergesellschaft Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG (IDR) Unternehmen anzusiedeln, sind erstmal vom Tisch. Geklagt hatte Konrad Koester, der seit über 30 Jahren Obst und Gemüse auf dem Großmarkt verkauft. Er war gegen die Entscheidung der Stadt, dass der Großmarkt zum 31. Dezember 2024 aufgelöst wird.

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Seit 1936 besteht der Großmarkt bereits, hat damit also auch historisch gesehen eine große Bedeutung für die Stadt. Das erklärte auch das Gericht, welches nicht nur wirtschaftliche Standpunkte für den Großmarkt sah, sondern ihn auch als Einrichtung der Daseinsvorsorge interpretiert. Daher fehle es an entsprechenden Begründungen der Stadt, warum der Großmarkt aufgelöst werden soll.

Jahrelang hatte die Stadt versucht, mit den Händlern zu einer Einigung zu kommen, wie der Großmarkt zu nutzen sei und Neustrukturierungen angeregt. Am Ende aber gab es nur Streit und Klagen zwischen beiden Parteien. Die Stadt verkaufte das Gelände schließlich an die Immobilientochter IDR, um mit Hilfe der Privatisierung das Grundstück anders nutzen und Teile davon besser verkaufen zu können.

Die Stadt will nun gegen das Urteil vorgehen und rechtliche Schritte einleiten. Dies wird in Münster beim NRW-Oberverwaltungsgericht geschehen. Das gab die Stadt am Montag bekannt.