Künast-Urteil: „Drecks Fotze“ und „Stück Scheiße“ sind keine Beleidigungen

Die ehemalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast hat ein Urteil des Berliner Landgerichts im Streit um Beleidigungen gegen sie scharf kritisiert.
Renate Künast
Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa
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Die Grünen-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Verbraucherschutzministerin Renate Künast hat ein Urteil des Berliner Landgerichts im Streit um Beleidigungen gegen sie scharf kritisiert.

„Solche Urteile greifen in den Kernbestand der Demokratie ein“, sagte Künast den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland von Donnerstag. Diese lebe vom Engagement der Bürger. „Wer soll sich ehrenamtlich oder politisch engagieren, wenn er so bezeichnet werden darf, ohne dass dies Folgen hat?“

Weiter sagte Künast,
„wir stehen an einer Wegscheide, ob wir uns wehren oder vor der Strategie
des Rechtsextremismus zurückweichen“. Nach einem Bericht der
„Berliner Morgenpost“ hatte das Berliner Landgericht am 9. September
entschieden, auf Künast gemünzte Kommentare bei Facebook wie „Drecks Fotze“ bewegten sich
„haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch
Hinnehmbaren“. Auch Äußerungen wie „Knatter sie doch mal so richtig
durch, bis sie wieder normal wird“ seien als „mit dem Stilmittel der
Polemik geäußerte Kritik“ gewertet worden.

Auch sei die
Unterstellung, dass Künast „vielleicht als Kind ein wenig zu viel
gef…“ wurde, laut Beschluss „überspitzt, aber nicht
unzulässig“. Die Forderung, sie als „Sondermüll“ zu entsorgen,
habe „Sachbezug“, hieß es demnach weiter. Attribute wie „Stück
Scheiße“, „Schlampe“ sowie „Geisteskranke“ seien
ebenfalls als „Auseinandersetzung in der Sache“ gewertet worden.

Alle insgesamt 22
Kommentare entstanden der „Berliner Morgenpost“ zufolge als Reaktion
auf einen Post des rechten Netzaktivisten Sven Liebich vom 27. März. Dieser
berief sich wiederum auf einen Artikel in der „Welt“ von Mai 2015, in
dem es um eine Äußerung Künasts aus dem Mai 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus
geht.

Seinerzeit redete eine
grüne Fraktionskollegin zum Thema häusliche Gewalt, als ein CDU-Abgeordneter
die Zwischenfrage stellte, wie sie zum Beschluss der nordrhein-westfälischen
Grünen stehe, Geschlechtsverkehr mit Kindern zu entkriminalisieren. Laut
„Welt“ rief Künast damals dazwischen: „Komma, wenn keine Gewalt
im Spiel ist.“

Künast wollte vor dem
Landgericht erreichen, dass Facebook die personenbezogenen Daten der Urheber
herausgibt, um zivilrechtliche Schritte einleiten zu können. Dies lehnte das
Gericht ab. Die Grünen-Politikerin zeigte sich darüber „sehr irritiert“.
Sie sagte den RND-Zeitungen: „Ich verstehe nicht, dass vollkommen
zusammenhanglose Äußerungen von der Kammer so belanglos als zulässige
Meinungsäußerungen qualifiziert werden.“ Sie habe den Eindruck, dass sich
das Landgericht mit der Problematik überhaupt nicht auseinandergesetzt habe,
sodass faktisch auch der Zivilrechtsweg verhindert sei.

AFP