Düsseldorf: Maskenpflicht im Freien bis 20. Juni verlängert

In Düsseldorf ist die Maskenpflicht im Freien in der Altstadt, Innenstadt und am Hauptbahnhof bis zum 20. Juni verlängert worden. Passanten müssen zu festgelegten Zeiten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das Ordnungsamt kontrolliert.
Düsseldorf Maskenpflicht
Foto: Federico Gambarini/dpa
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Die Maskenpflicht in Düsseldorf ist per Allgemeinverfügung bis einschließlich Sonntag, 20. Juni, verlängert worden. Damit müssen Passanten im Altstadtgebiet, in der Innenstadt und am Hauptbahnhof zu festgelegten Zeiten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Die Maskenpflicht gilt in der Alststadt und entlang des Rheinufers – von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse – täglich von 10 bis 1 Uhr. In der Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) müssen Passanten täglich von 10 bis 19 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auf den Plätzen am Hauptbahnhof sind die Masken von 6 bis 22 Uhr verpflichtend.

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In den Tageszeiten mit bundesrechtlichen Ausgangssperren galt die Verpflichtung nicht. Ab Freitag, 21. Mai, gilt sie wieder in vollem Umfang. Zusätzliche Schilder und Piktogramme weisen auf die bestehende Maskenpflicht hin.

Düsseldorf: Ordnungsamt kontrolliert Maskenpflicht

Die Stadt Düsseldorf hat angekündigt, dass die Mitarbeitenden des Ordnungs- und Servicedienstes der Stadt Düsseldorf (OSD) die Maskenpflicht kontrollieren werden. Bei Verstößen wird in der Regel ein Bußgeld von 50 Euro erhoben. Verstöße gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie an ÖPNV-Stationen werden in der Regel mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet.

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Unter freiem Himmel sind Schutzmasken aus Stoff grundsätzlich ausreichend. Die Stadt Düsseldorf empfiehlt jedoch die wirksameren medizinischen Masken.

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