Berlin: 21-Jährige stirbt bei Verkehrsunfall – Polizist muss ins Gefängnis

In Berlin hat ein Polizist nach einem wegen Unfall wegen fahrlässiger Tötung eine Haftstrafe von 14 Monaten auf Bewährung bekommen.
Polizei Uniform Rücken
Foto: Shutterstock/thommyfarmer
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Vor dem Berliner Amtsgericht ist ein Polizist wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er war mit überhöhter Geschwindigkeit mit dem Wagen einer 21-jährigen Frau kollidiert, die noch an der Unfallstelle verstarb.

Mit einer Geschwindigkeit von über 130 Stundenkilometer sei der 53-Jährige aus einer Tunnelausfahrt am Alexanderplatz gefahren. Dabei hätte er laut Gerichtskammer des Amtsgerichts Berlin damit rechnen müssen, dass sich im Biegungsbereich hinter dem Tunnel Fahrzeuge auf der Suche nach Parkplätzen befänden. Auch die junge Frau war auf der Suche nach einem Parkplatz nach links in Richtung Mittelinsel abgebogen. Aufgrund seiner überhöhten Geschwindigkeit hatte der Polizist die Kollision nicht mehr verhindern können und durch sorgfaltwidriges Verhalten den tödlichen Unfall verursacht.

Die Eltern der verstorbenen 21-Jährigen hatten als Nebenkläger an dem Prozess teilgenommen. Ihre Rechtsvertretung hatte eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert, die Verteidigung forderte einen Freispruch.

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Der Fall erregte auch deshalb Aufmerksamkeit, weil bekannt wurde, dass eine nach dem Unfall im Krankenhaus entnommene Blutprobe des Polizisten Alkohol enthalten haben soll. Die Ermittler hatten daraufhin die Patientenakte des Verurteilten beschlagnahmt. Da Patientenakten aber einem Beschlagnahmeverbot unterliegen, verhängte das zuständige Schöffengericht ein Beweisverwertungsverbot. Die Erkenntnisse aus der Patientenakte durften somit im Gerichtsverfahren nicht verwendet werden.

AFP