Wessen Amtszeit endet nach maximal zwölf Jahren oder durch das Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren?

Wessen Amtszeit endet nach maximal zwölf Jahren oder durch das Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren? Die des Bundespräsidenten, Bundestagspräsidenten, Bundesratsmitglieds oder des Bundesverfassungsrichters?
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht, aufgenommen vor dem Gericht. Foto: Uli Deck/dpa
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht, aufgenommen vor dem Gericht. Foto: Uli Deck/dpa

Auf der Website des Bundesverfassungsgerichtes heißt es: „Um die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter zu stärken, wird ihre Amtszeit auf 12 Jahre ohne Möglichkeit der Wiederwahl festgelegt. Mitglieder des Gerichts, die mit einer Entscheidung des Senats nicht einverstanden sind, dürfen ihre abweichende Meinung veröffentlichen.“

Außerdem endet die Amtszeit eines Bundesverfassungsrichters automatisch durch das Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren.