Welches ist als einziges Schulfach ausdrücklich im Grundgesetz, Artikel 7, erwähnt?

Welches ist als einziges Schulfach ausdrücklich im Grundgesetz erwähnt - und zwar in Artikel 7? Ist es Deutsch, Mathe, Sport oder Religion? Wir geben die Antwort!
Schulausfall Sturm
Den Anblick dürften alle aus der Schulzeit kennen – ein leerer Klassenraum. Foto: Caroline Seidel-Dißmann/dpa
Den Anblick dürften alle aus der Schulzeit kennen – ein leerer Klassenraum. Foto: Caroline Seidel-Dißmann/dpa

Ein Schulfach hat es weit gebracht – und zwar bis ins Grundgesetzt, wo es ausdrücklich in Artikel 7 erwähnt wird. Doch welches ist es? Deutsch, Mathe, Sport oder Religion? Die Antwort findet ihr hier!

Wer im deutschen Grundgesetz nachschlägt, wird schnell fündig: Es handelt sich um das Fach Religion. Der genaue Absatz in Artikel 7 lautet:

  • (3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.

Abseits davon werden zuvor noch folgende Absätze genannt:

  • 1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.

und

  • (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.

Zentralrat der Muslime klagt auf Mitwirkung am Religionsunterricht

Der Zentralrat der Muslime klagte im März 2023 auf Mitwirkung an der Gestaltung des islamischen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen. Am 3. Mai sollte über die Klage verhandelt werden.

Im Mai 2021 hatte eine Kommission aus islamischen Organisationen ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll Ansprechpartner des Landes NRW für die Gestaltung des Unterrichts sein. Der Zentralrat ist in dieser Kommission nicht vertreten.

Als Voraussetzung für die Teilnahme muss eine Organisation aus Sicht der Landesregierung eigenständig und staatsunabhängig sein sowie die Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes achten. Daran habe die Landesregierung offenbar Zweifel, so das Gericht: Der Zentralrat pflege ihren Erkenntnissen zufolge Verbindungen zu islamischen Organisationen mit verfassungsfeindlichen Tendenzen.

Das Fach islamischer Religionsunterricht gibt es in NRW seit 2012. Bereits 2017 hatte das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden, dass die islamischen Dachverbände Zentralrat der Muslime und Islamrat keinen Anspruch auf islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen haben.

mit dpa