Unter welchen Tieren gibt es verhaltensauffällige Exemplare, die von Fachleuten „Spiegelfechter“ genannt werden?

Unter welchen Tieren gibt es verhaltensauffällige Exemplare, die von Fachleuten "Spiegelfechter" genannt werden? Als "Spiegelfechter" sind Vögel bekannt, die während der Brutzeit gegen Scheiben oder Spiegel schlagen. So ein Verhalten gibt es bei Spinnen, Fischen und Insekten nicht mit dieser Bezeichnung.

Frische Luft und Sonnenschein tut auch Haustieren gut. Wer einen Balkon hat, darf diesen auch für seine Ziervögel nutzen – unter bestimmten Vorgaben. Gerade bei der Hitze kann das Temperament mit Vögeln auch mal durchgehen. Unter welchen Tieren gibt es verhaltensauffällige Exemplare, die von Fachleuten „Spiegelfechter“ genannt werden? Als „Spiegelfechter“ sind Vögel bekannt, die während der Brutzeit gegen Scheiben oder Spiegel schlagen. So ein Verhalten gibt es bei Spinnen, Fischen und Insekten nicht mit dieser Bezeichnung.

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Bei warmen Temperaturen ist der heimische Balkon oft eine kleine Oase an der frischen Luft. Eine nette Abwechslung nicht nur für die menschlichen Bewohner, auch Wellensittiche und Kanarienvögel freuen sich über etwas Kontakt zur Außenwelt. Aber darf man den Vogelkäfig einfach so rausstellen?

Prinzipiell ja – wenn Eigentümer und Mieter einige Punkte beachten. Darauf weist der Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) hin. Hierzu gehört auch, das Gezwitscher und Geträller einen bestimmten Lärmpegel nicht überschreiten. Laut der sogenannten TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) darf etwa in einem reinen Wohngebiet der Vogellärm tagsüber 50 Dezibel und nachts 35 Dezibel nicht übersteigen. 50 Dezibel entsprechen dabei leiser Radiomusik oder Vogelgezwitscher in der Natur.

Einschränkungen, was Anzahl und Art der Vögel betrifft, gibt es dabei nicht, so der IVH. Auch ist das Gezwitscher nicht an bestimmte Uhrzeiten wie Mittagsruhe oder an Feiertage gebunden, der Käfig muss also dann nicht zurück in die Wohnung.

Wer dauerhaft eine feste Voliere installieren oder den Balkon mit einem Netz einfassen möchte, muss sich zuvor die Erlaubnis vom Vermieter einholen und eventuell lokal gültige Sondervorschriften beachten. Eine Anfrage bei der Stadtverwaltung oder dem Ordnungsamt kann dabei etwaigen späteren Ärger verhindern. Als Eigentümer müssen zudem die Regeln des Wohneigentumsgesetzes (WEG) beachtet werden.

dpa