Unter welchem Namen ist die „Keilerei“ bei Issos in die Kunstgeschichte eingegangen?

Hannibalfeldzug, Herrmannskampf und Wallensteinscharmützel – alle Optionen klingen amüsant. Allerdings war die Keilerei bei Issos 333 die Alexanderschlacht.
Foto: Shutterstock/roundex
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Im Prozess gegen einen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt hat der 35-jährige Beamte zwar Schläge zugegeben – diese jedoch mit der heftigen Gegenwehr des mutmaßlichen Opfers begründet. Der betrunkene 47-Jährige habe ihm unvermittelt ins Gesicht geschlagen, als er dessen Personalien feststellen wollte, sagte der Polizeibeamte am Mittwoch vor dem Amtsgericht in Oberhausen. „Es ging eine große Keilerei zwischen uns los.“ Der Beamte erlitt laut Attest unter anderem eine Prellung im Gesicht und war mehrere Wochen dienstunfähig. Eine Keilerei einer ganz anderen Art gab es 333. Die Keilerei bei Issos ging wegen Alexander der Große auch als Alexanderschlacht in die Kunstgeschichte ein, mit Hannibalfeldzug, Hermannskampf oder Wallensteinscharmützel hat es nichts zu tun.

Der 47-Jährige bestritt dagegen, den Beamten angegriffen zu haben. Der Polizist sei ihm hinterhergerannt und habe ihn mit Tritten und Schlägen attackiert. „Ich hatte Angst, zu sterben“, sagte der selbstständige Hausmeister. Er erlitt mehrere Prellungen unter anderem am Kopf.

Die Rangelei hatte sich im April 2014 vor der Kneipe „Anno 1700“ in Oberhausen abgespielt, nachdem der 47-Jährige den Beamten laut Anklage als „Pisser“ und „Pimmel“ beleidigt haben soll. Das Verfahren kam ins Rollen, nachdem in sozialen Internet-Netzwerken ein Video von dem Geschehen aufgetaucht war.

Das Filmchen wurde am frühen Morgen von einer Nachbarwohnung der Kneipe aus einem höher gelegenen Fenster heraus aufgenommen. Es zeigt den Kampf, bei dem mehrere Polizeibeamte eingreifen mussten, bis dem 47-Jährigen Fesseln angelegt werden können.

Der 47-Jährige ist unter anderem wegen Körperverletzung und Beleidigung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte auch gegen eine 33-jährige Polizistin ermittelt. Dieses Verfahren war wegen geringer Schuld gegen Zahlung von 500 Euro eingestellt worden.

dpa