Um sogenannte Fliegende Bauten handelt es sich bei den typischen Einrichtungen oder Anlagen auf einer Kirmes. Diese Bauten sind nicht in einem Museum, noch auf einem Kinderspielplatz oder in einem Zoo zu finden.
Nach Angaben des Tüv Nord zu einer Sicherheitsnorm: „Fliegende Bauten sind nach der Definition in Paragraf §76 Musterbauordnung all die baulichen Anlagen, die zum Beispiel für Jahrmärkte oder Volksfeste regelmäßig auf- und wieder abgebaut werden. Die „neue“ Norm gilt übrigens auch für Fahrgeschäfte in Freizeitparks, die aber nicht zu den Fliegenden Bauten zählen.“
Was sind denn überhaupt Fliegende Bauten?
Laut Tüv Nord zählen dazu: „Riesenräder, Achterbahnen und Karusselle, aber auch Zelthallen, Kletterwände, mobile Bühnen und Tribünen.“