Tour de France: Pappschild-Frau muss im Oktober vor Gericht

Weil sie ein Pappschild in die Kamera hielt, löste sie bei der Tour de France einen Massensturz aus: jetzt ist klar, dass die "Pappschild-Frau" im Oktober vor Gericht muss.
Tour de France Sturz Zuschauerin
Foto: Screenshot Twitter
Foto: Screenshot Twitter

Die als Pappschild-Frau bekannt gewordene Zuschauerin bei der Tour de France muss sich im Herbst vor Gericht verantworten.

Wie die „L‘Équipe“ am Freitag berichtete, findet die Verhandlung gegen die 30-Jährige am 14. Oktober statt. Die Frau war am Mittwoch in Gewahrsam genommen und am Freitagmorgen wieder freigelassen worden.

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Auf der ersten Etappe der diesjährigen Tour hatte die Zuschauerin ein Pappschild auf die Straße gehalten und damit unabsichtlich einen Massensturz ausgelöst. Zunächst hatte sie den Unfallort verlassen, sich jedoch am Mittwoch gestellt.

Ihr wird Gefährdung der öffentlichen Gesundheit sowie möglicherweise auch die Gefährdung von Menschenleben vorgeworfen. Maximal drohen der Frau zwei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 30.000 Euro.

dpa