Änderung bei der Deutschen Bahn 2024: Diese Pflicht kommt auf Fahrgäste zu

Das neue Jahr bringt viele Änderungen mit sich. Eine betrifft Fahrgäste der Deutschen Bahn. Im kommenden Sommer führt der Konzern eine neue Pflicht für sie ein. Alle Infos hier.
Deutsche Bahn Zug
Bauarbeiten in Bayern haben große Folgen für den Fernzugverkehr in NRW. Foto: Christophe Gateau/dpa
Bauarbeiten in Bayern haben große Folgen für den Fernzugverkehr in NRW. Foto: Christophe Gateau/dpa

Im kommenden Jahr wird es für Menschen aus Deutschland und NRW viele Neuerungen geben. Eine davon betrifft auch Bahnreisende. So kommen Kunden der Deutschen Bahn bei der Buchung bestimmter Verbindungen um eine wichtige Änderung bei der Ticketbuchung nicht drumherum.

Diese Neuerung erwartet Bahnreisende ab 2024

Wie das Nachrichten-Portal „chip.de“ berichtet, wird die Bahn ab dem 1. Juni 2024 eine Buchungspflicht von Sitzen in ihren Zügen einführen. Betroffen von dem Vorhaben seien fast alle international Verbindungen, heißt es weiter.

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Vor allem Passagiere, die beispielsweise von einem Zugausfall oder einer Verspätung betroffen sind, hätten es dann schwerer, auf eine alternative Verbindung auszuweichen. Die neue Regelung gelte jedoch nur begrenzt im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 1. September.

Deswegen wird die Änderung eingeführt

Begründet wird das Vorhaben seitens der Deutschen Bahn mit der anstehenden Fußball-EM im Sommer 2024. Diese wird von Mitte Juni bis Mitte Juli in zehn Städten in ganz Deutschland ausgetragen und wird mit großer Wahrscheinlichkeit zur Folge haben, dass viele Züge während des Events mit einer hohen Auslastung fahren.

Bereits jetzt müssen Sitzplätze auf einigen internationalen Strecken reserviert werden

Dass Fahrgäste für internationale Strecken reservieren müssen, ist allerdings nicht gänzlich neu. Denn schon jetzt müssen Zugreisende für Strecken nach Paris und Polen sowie zeitweise auch auf Verbindungen nach Italien, den Niederlanden oder Dänemark ihre Sitzplätze im Vorfeld reservieren. Ab Juni 2024 gilt das auch für Züge nach Österreich, Tschechien, Belgien und die Schweiz.

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Ausgenommen von der neuen Reservierungspflicht sind Regionalzüge sowie innerdeutsche Verbindungen und die Strecken Karlsruhe – Basel und Stuttgart – Singen – Zürich. Auch wer deutsche Stationen auf der Fahrt eines international verkehrenden Zuges nutzt, muss keinen Sitzplatz zwingend reservieren.