Gastronomiebetriebe vom Kölner Zoll unter die Lupe genommen – etliche Verstöße festgestellt

Am Freitagabend rückte das Hauptzollamt Köln in viele Gastronomiebetriebe aus. Dabei wurden bei mehr als jedem dritten Beschäftigten Verstöße festgestellt.
Foto: Zoll
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Am Freitagabend nahm der Kölner Zoll in einer groß angelegten Aktion 43 Gastronomiebetriebe unter die Lupe. Dabei wurden 160 Personen kontrolliert. Mit 80 Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) rückte das Hauptzollamt Köln aus.

Neben 13 Betrieben in Köln wurden auch Betriebe in Bonn, im Rhein-Sieg-Kreis, im Rhein-Erft-Kreis und im Rheinisch-Bergischen Kreis kontrolliert. Dabei wurden zahlreiche Verstöße festgestellt, wie das Amt erklärte. „Bei mehr als jedem dritten Beschäftigten haben wir Verstöße festgestellt. Allein 19 Ermittlungsverfahren haben wir bereits vor Ort aufgrund ausländerrechtlicher Verstöße eingeleitet“, so der Pressesprecher Jens Ahland.

„17 Beschäftigte gaben an, den ersten Tag oder zur Probe zu arbeiten. Das hören wir sehr oft, doch die Arbeitgeber haben die Pflicht, alle Mitarbeiter*innen direkt bei Arbeitsaufnahme zur Sozialversicherung zu melden. Wer das nicht tut, muss mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen.“

Zudem wurden Ermittlungen wegen fehlender Stundenaufzeichnungen aufgenommen, es wurde Missbrauch von Sozialleistungen festgestellt, es gab Hinweise, dass Mindestlöhne nicht eingehalten wurden und es wurden Verstöße gegen die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren dokumentiert.

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