Sterbenden Motorradfahrer in Düsseldorf fotografiert: Angeklagte auf Bewährung verurteilt

Nach dem Unfalltod eines Motorradfahrers ist eine angeklagte Autofahrerin für schuldig erklärt worden. Sie wurde zu einer Haftstrafe auf Bewährung sowie einer Geldstrafe verurteilt.
Die Angeklagte (rechts) steht beim Prozessbeginn in einem Saal des Düsseldorfer Amtsgerichts neben ihrem Anwalt Murat Sertsöz. Am Donnerstag wurde sie verurteilt. Foto: Martin Höke/dpa
Die Angeklagte (rechts) steht beim Prozessbeginn in einem Saal des Düsseldorfer Amtsgerichts neben ihrem Anwalt Murat Sertsöz. Am Donnerstag wurde sie verurteilt. Foto: Martin Höke/dpa

Das Amtsgericht Düsseldorf hat das Urteil gegen eine Autofahrerin, die einen tödlichen Unfall verursacht, den Sterbenden fotografiert und dann einfach weitergefahren ist, gesprochen. Die 41-Jährige wurde am Donnerstag (23. November) zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und 5000 Euro Geldstrafe verurteilt. Ihr Verhalten hatte im Juli 2022 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.

Die Frau habe illegal gewendet und dadurch den Unfall verursacht, zeigte sich das Gericht überzeugt. Damals war ein 60 Jahre alter Motorradfahrer bei einem Ausweichmanöver ins Rutschen gekommen. Der Mann war gegen die Umzäunung eines Baums geprallt und gestorben.

Unfallhergang sei unübersichtlich gewesen

Sie sei damals nicht mit dem Motorrad zusammengestoßen und habe den Unfall deshalb gar nicht mit sich selbst in Verbindung gebracht, hatte die Angeklagte erklärt. Sie habe den verunglückten Motorradfahrer mit ihrem Mobiltelefon fotografiert und das Foto umgehend an ihren Chef geschickt, „damit er mir glaubt, dass es später wird, weil es einen Unfall gab“, hatte die 41-Jährige ausgesagt.

>>Autofahrerin fotografierte Sterbenden in Düsseldorf – so erklärt sie ihr Verhalten vor Gericht<<

Das Gericht sprach die Frau nur vom Vorwurf der Unfallflucht frei: Die Situation sei unübersichtlich gewesen, die Aussage der Frau insoweit glaubwürdig. Aufgrund des Fotografierens wurde die 41-Jährige wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte verurteilt. Ihr Anwalt hatte Freispruch in allen Punkten gefordert, der Staatsanwalt eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa