Autofahrerin fotografierte Sterbenden in Düsseldorf – so erklärt sie ihr Verhalten vor Gericht

In Düsseldorf wird der Unfalltod eines Motorradfahrers verhandelt. Angeklagt ist eine 41-Jährige wegen Unfallflucht, fahrlässiger Tötung und Verkehrsgefährdung.
Foto: Shutterstock/ Andy Dean Photography
Foto: Shutterstock/ Andy Dean Photography
Foto: Shutterstock/ Andy Dean Photography

Beim Amtsgericht in Düsseldorf kommt es am Montagmorgen (9 Uhr) zu einer Verhandlung, die es in sich haben wird. So muss sich eine mutmaßliche Unfallverursacherin für den Unfalltod eines Motorradfahrers verantworten. Der Fall hatte im Juli 2022 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, weil die Frau den Sterbenden an der Unfallstelle noch fotografiert haben soll, bevor sie einfach weiter gefahren sein soll.

Der 41-Jährigen aus Köln werden laut Anklage fahrlässige Tötung, Verkehrsgefährdung und Unfallflucht vorgeworfen. Sie soll für den Tod eines 60-jährigen Motorradfahrers verantwortlich sein. Die 41-Jährige habe den Unfall verschuldet, weil sie auf einer Hauptverkehrsachse in Düsseldorf an einer Stelle gewendet haben soll, an der dies verboten sei, wirft ihr die Staatsanwaltschaft vor.

Verursacherin musste zur Arbeit und fuhr davon

Der 60-Jährige habe versucht, mit seinem Motorrad auszuweichen, sei ins Schleudern geraten, gegen die Umzäunung eines Baumes geprallt und tödlich verletzt worden. Am Unfallort soll die 41-Jährige den Sterbenden mit ihrem Mobiltelefon fotografiert und das Bild einem Arbeitskollegen geschickt haben. Dann soll sie zu zwei Ersthelfern gesagt haben, sie müsse zur Arbeit – und sei gefahren.

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Sie sei damals nicht mit dem Motorrad zusammengestoßen und habe den Unfall gar nicht mit sich selbst in Verbindung gebracht, ließ die Frau über ihren Verteidiger erklären. Sie fühle sich nach wie vor nicht für den Unfall verantwortlich.

Der 41-Jährigen aus Köln werden fahrlässige Tötung, Verkehrsgefährdung, Unfallflucht und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch das Fotografieren des Sterbenden vorgeworfen.

Foto des Unfalls wurde an den Chef geschickt, um Verspätung zu erklären

„Dass ich da falsch abbiege, habe ich zu spät gemerkt“, sagte die Angeklagte. „Ich kannte die Straße nicht.“ Sie habe den verunglückten Motorradfahrer dann mit ihrem Mobiltelefon fotografiert und das Foto umgehend an ihren Chef geschickt, „damit er mir glaubt, dass es später wird, weil es einen Unfall gab“, sagte die 41-Jährige.

„Dann hat sie gesagt, sie muss zur Arbeit und ist gefahren“, sagten eine Finanzbeamtin, die den Unfall gesehen hatte, sowie zwei Ersthelfer, die sich um das Opfer gekümmert hatten, am Montag übereinstimmend als Zeugen aus. Die Finanzbeamtin hatte sich das Kennzeichen des Wagens der Kölnerin notiert, so dass diese ermittelt werden konnte.

Ein Unfallanalytiker soll in dem Prozess nun klären, wie schnell der verunglückte Motorradfahrer war und warum er auf trockener Fahrbahn beim Bremsen ins Schleudern kam. Der Prozess wird fortgesetzt. Die Witwe des Opfers tritt im Prozess als Nebenklägerin auf. Bisher sind zwei Verhandlungstage angesetzt.

Autofahrerin zu Bewährungsstrafe verurteilt

Am Donnerstag (23. November) sprach das Amtsgericht die 41-Jährige Frau wegen fahrlässiger Tötung schuldig. Sie wurde zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und 5000 Euro Geldstrafe verurteilt.

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Lediglich vom Vorwurf der Unfallflucht wurde die Frau freigesprochen: Die Situation sei unübersichtlich gewesen, die Aussage der Frau insoweit glaubwürdig. Wegen des Fotografierens wurde die 41-Jährige wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte verurteilt. Ihr Anwalt hatte Freispruch in allen Punkten gefordert, der Staatsanwalt eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa