Sterbenden fotografiert: Staatsanwaltschaft Düsseldorf greift Urteil an

Die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf legt Berufung gegen das Urteil gegen die Autofahrerin ein, die einen Toten fotografierte und weiter fuhr.
Foto: Shutterstock/ Andy Dean Photography
Foto: Shutterstock/ Andy Dean Photography
Foto: Shutterstock/ Andy Dean Photography

Eine Autofahrerin hatte einen Sterbenden fotografiert und war weitergefahren. Nun gibt es in dem Prozess ein weiteres Kapitel. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft kündigte am Dienstag auf Anfrage an, gegen das Urteil des Amtsgerichts Rechtsmittel einzulegen. Das Gericht hatte die 41-Jährige in der vergangenen Woche zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und vier Monate Haft gefordert – ohne Bewährung. Das Verhalten der Angeklagten hatte im Juli 2022 für bundesweite Schlagzeilen gesorgt.

Die Frau soll illegal gewendet und dadurch den tödlichen Unfall verursacht haben. Damals war ein 60-jähriger Motorradfahrer bei einem Ausweichmanöver ins Rutschen gekommen. Der Mann war gegen die Umzäunung eines Baums geprallt und gestorben.

Foto gemacht, um dem Chef die Verspätung zu beweisen

Sie habe den Unfall gar nicht mit ihrem Wendemanöver in Verbindung gebracht, es habe keine Kollision mit ihrem Wagen gegeben, hatte die Angeklagte erklärt. Den verunglückten Motorradfahrer habe sie mit ihrem Mobiltelefon fotografiert und das Foto an ihren Chef geschickt, „damit er mir glaubt, dass es später wird, weil es einen Unfall gab“, hatte die 41-Jährige ausgesagt.

Das Gericht hatte die Frau wegen fahrlässiger Tötung und Verletzung der Persönlichkeitsrechte verurteilt, sie vom Vorwurf der Unfallflucht aber freigesprochen: Die Situation sei unübersichtlich gewesen. Ein Gutachten hatte zudem ergeben, dass der Motorradfahrer deutlich schneller als erlaubt gefahren war.

dpa