Hahn „Big Foot“ muss Düsseldorfer Wohngebiet verlassen: Gericht fällt endgültiges Urteil

Da die Nachbarn vom Krähen eines Hahns genervt waren, muss das Tier nun aus einem Düsseldorfer Wohngebiet ziehen. Die Besitzer kämpften dagegen an.
Ein Hahn der Rasse Lohmann Brown. Foto: Soeren Stache/dpa
Ein Hahn der Rasse Lohmann Brown. Foto: Soeren Stache/dpa

Danach kräht kein Hahn mehr: Richter haben entschieden, dass der Gockel „Big Foot“ aus einem Wohngebiet in Düsseldorf weichen muss. Nachdem das Verwaltungsgericht bereits zu diesem Urteil gekommen war, hat nun auch das Oberverwaltungsgericht in Münster diese Entscheidung bestätigt, wie am Mittwoch bekanntgegeben wurde. Die Stadt Düsseldorf habe berechtigterweise von den Hühnerhaltern gefordert, den krähenden Hahn von ihrem Grundstück zu entfernen. Ihre vier Hennen dürfen sie jedoch behalten.

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In der betroffenen Siedlung sind die Gärten mit einer Fläche von 220 Quadratmetern relativ klein, wodurch der Lärm des Hahns die Nachbarn stark beeinträchtigt. Dabei spiele es keine Rolle, ob „Big Foot“ viel oder wenig kräht. Auch ein Ersatzhahn ist den Besitzern nicht gestattet.

Die Hühnerhalter argumentierten, dass sie sich nachhaltig ernähren und mit Eiern aus eigener Haltung versorgen wollten. Dafür sei ein Hahn jedoch nicht notwendig, entschieden die Richter. Das Urteil ist endgültig und kann nicht angefochten werden.

mit dpa