Flughafen Düsseldorf: Was tun beim Flugausfall? – diese Rechte haben Reisende

Am Düsseldorfer Flughafen sorgen Streiks der Mitarbeiter immer wieder für Flugausfälle. Aber welche Rechte haben Reisende, die deshalb stranden? Wir klären auf!
Der Warnstreik am Düsseldorfer Flughafen lässt Reisende genervt zurück. Foto: Roberto Pfeil/dpa
Der Warnstreik am Düsseldorfer Flughafen lässt Reisende genervt zurück. Foto: Roberto Pfeil/dpa

Warnstreiks am Düsseldorfer Airport sind keine Seltenheit mehr, zudem kommt es besonders in den Ferien immer wieder zu langen Schlangen am Check-in und an den Sicherheitskontrollen. Doch was passiert eigentlich, wenn man seinen Flug nicht pünktlich erreicht, oder das Flugzeug gar nicht erst startet?

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Flugausfall: Welche Rechte habe ich?

Welche Rechte haben Reisende, die deshalb nicht weiterkommen? Der Reiserechtler Paul Degott erklärt: Die Fluggesellschaft muss bei Flugausfällen und Verspätungen von mehr als drei Stunden andere Reisemöglichkeiten anbieten. Alternativ haben Reisende bei einem Flugausfall das Recht, sich das Geld erstatten zu lassen – das gilt ebenso bei Verspätungen von fünf Stunden und mehr. Dann müssen sie sich aber selbst darum kümmern, wie sie dennoch ans Ziel kommen. Oft zahlt man dabei am Ende drauf und hat zusätzlich den Organisationsaufwand.

Paul Degott rät, die Fluggesellschaft zu bemühen. „Es ist günstiger, wenn sie die Airline in der Pflicht lassen, sich um eine zeitnahe Ersatzbeförderung zu kümmern“, sagt er. So sei es durch Hilfe der Airline vielleicht möglich, mit der Bahn zu einem anderen Flughafen zu fahren und von dort zu fliegen. Bei innerdeutschen Flügen bieten Airlines ihren Kunden oft auch Bahntickets an, um ans Ziel zu kommen.

Bleibt man am Airport und wartet etwa auf einen Ersatzflug, muss die Airline einem je nach Wartezeit Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Gegebenenfalls muss die Fluggesellschaft auch eine Unterbringung in einem Hotel anbieten.

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Flugausfall: Hat man Anspruch auf Entschädigung?

„Entscheidend ist, wer da streikt“, sagt Degott. Am Flughafen Düsseldorf sind es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Gepäck- und Flugzeugabfertigers. Und nach Einschätzung des Reiserechtlers kann Abfertigungspersonal wie eigenes Personal der Airline gelten.

„Die Airlines werden zwar meckern und sagen, dass sie mit denen nichts zu tun haben – aber das stimmt ja so nicht, denn sie brauchen sie zum Abfertigen.“ Auch wenn das Personal von einem anderen Dienstleister kommt, handeln die Mitarbeiter im Auftrag der Airline und können somit durchaus als Personal der Airline gelten, so der Reiserechtler.

Das heißt für betroffene Passagiere: Bei Verspätungen und Flugausfällen können Ausgleichsansprüche in Betracht kommen. Wie hoch mögliche Entschädigungen sind, legt dabei die EU-Fluggastrechte-Verordnung fest. Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden am Zielort oder kurzfristigen Annullierungen etwa liegen sie zwischen 250 und 600 Euro.

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Flugausfall: Was ist, wenn der Pauschalurlaub verspätet startet?

„Bei einer Pauschalreise ist der Veranstalter in der Pflicht“, sagt Degott. Wer aufgrund des Warnstreiks beispielsweise erst einen Tag später in den Urlaub fliegt, kann den Reisepreis anteilig mindern. Das heißt, man zahlt dann für einen Tag weniger.

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Was tun beim Flugausfall: Hilfreiche Links bei Flugproblemen

Wer sich genauer über mögliche Entschädigungen bei Flugausfällen und Verspätungen belesen will, dem bietet die Stiftung Warentest eine umfassende Übersicht. Infos rund um Ihre Rechte bei (Warn-)Streiks bei Airlines oder an Flughäfen liefert auch die Website der Verbraucherzentralen. Beim Prüfen von Ansprüchen kann die kostenfreie Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW helfen. Das Europäische Verbraucherzentrum bietet zudem ein browserbasiertes Selbsthilfe-Tool bei Flugproblemen.

dpa