Flughafen Düsseldorf: Parkplatzbetreiber geht gerichtlich gegen Schließung vor

Im Streit um den Parkplatz am Düsseldorfer Flughafen wehrt sich die Mieterin gegen die Einzäunung nun mit einer Anfechtungsklage.
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Foto: Amphon Jindawatthana/shutterstock
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Vor einer Woche hat die Stadt angekündigt, den Parkplatz am Düsseldorfer Flughafen auf der Theodorstraße 90 bis 100 zu schließen. Wenige Tage später wurde die Ankündigung wahrgemacht und der Bereich wurde eingezäunt. Nun wehrt sich die Parkplatzfirma gegen die Schließung und klagt gegen die Stadt Düsseldorf.

So muss das Verwaltungsgericht nun in einem Eilverfahren klären, ob die Umzäunung überhaupt rechtens war. Die Hauptmieterin des Grundstücks geht gegen die Stilllegung vor und will sich die Nutzung des Geländes nicht untersagen lassen. Mit Hilfe einer Anfechtungsklage soll die Untersagung des Betriebs hinausgezögert werden.

Die Stadt ging mit Hilfe einer sogenannten Ersatzvornahme gegen die Untermieterin „Park Palast GmbH“ vor, um so die Einzäunung durchzusetzen. Die Ersatzvornahme ist ein Zwangsmittel der Verwaltungsvollstreckung: Es wird sich darauf berufen, dass gewisse Handlungen trotz bestehender Verpflichtungen nicht erfüllt wurden. Dagegen wehrt sich die Hauptmieterin mit ihrer Klage und will nun einen Aufschub bis zum endgültigen Gerichtsentscheid herstellen.

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Masse von Klagen rund um den Flughafen

Wie die „Rheinische Post“ erklärt, habe die Mieterin als Argument angeführt, dass die „Park Palast GmbH“ gar nicht mehr Untermieterin der Parkfläche sei. Somit sei einer Untersagung der Betriebsgenehmigung nicht wirksam.

Insgesamt reiht sich der Rechtsstreit in eine Masse von Klagen rund um das Areal am Flughafen und dessen Nutzung ein. Auch beim Nachbargrundstück wurde das Gelände mit Hilfe einer Räumungsklage schließlich eingezäunt. Dort soll ein Berufungsverfahren folgen.