Freiheit für „Malle“? Europäisches Markenamt löscht Eintrag

Malle-Mucke, Malle-Partys: Der Begriff „Malle“ könnte bald wieder frei nutzbar sein. Doch ein Anwalt warnt: Noch sei die Entscheidung nicht rechtskräftig.
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Foto: dpa/Julian Stratenschulte
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Malle-Mucke, Malle-Partys: Der Begriff „Malle“ könnte bald wieder frei nutzbar sein. Doch ein Anwalt warnt: Noch sei die Entscheidung, die Marke „Malle„ zu löschen, nicht rechtskräftig.

Freiheit für „Malle“: Das Europäische Markenamt hat entschieden, den Begriff „Malle“ als Marke zu löschen. Bereits beim Markenantrag 2002 sei „Malle“ ein umgangssprachlicher Begriff für die spanische Ferieninsel Mallorca gewesen, teilte das Amt im spanischen Alicante den beteiligten Anwälten mit. Das 14-seitige Schreiben lag dpa am Dienstag vor.

Ein Unternehmer aus Hilden bei Düsseldorf hatte sich die Wortmarke schützen lassen. Danach durfte sie ohne Zustimmung des Inhabers nicht mehr frei verwendet werden. Darauf hatte das Düsseldorfer Landgericht noch im vergangenen Jahr hingewiesen (Az.: 38 O 96/19).

In mehr als 100 einstweiligen Verfügungsverfahren war der Inhaber der Wortmarke dann gegen Veranstalter etwa von „Malle-Partys“ vorgegangen. Einige hatten sich gewehrt: Als geografischer Begriff und Abkürzung für Mallorca könne „Malle“ nicht als Marke geschützt werden.

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Doch die deutsche Justiz hatte noch im vergangenen November auf das Europäische Markenamt in Alicante verwiesen. Dass seit Februar 2019 ein Antrag auf Löschung der Marke vorliege, ändere nichts am aktuellen Bestand der Marke, hatte es geheißen. Die aktuelle Entscheidung entfalte auch keine rückwirkende Wirkung.

Anwalt Lars Becker, der den bisherigen Markeninhaber vertritt, warnte in Düsseldorf davor, den Begriff „Malle“ nun voreilig kommerziell zu nutzen. „Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und wir werden sehr wahrscheinlich Rechtsmittel einlegen.“

dpa