Die Kollektivstrafe ist derzeit das große Thema im Streit zwischen Ultras, Hoffenheim-Mäzen Dietmar Hopp und Fußball-Funktionären. Doch, worum geht es hier eigentlich genau? Wir geben einen Überblick.
Am 16. August 2017 ließ sich der damalige DFB-Präsident Reinhard Grindel mit einem Wortlaut zitieren, der eine Trendwende im Dauerstreit zwischen Fanszene und Verband bedeuten sollte.
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Man empfehle dem Kontrollausschuss, „bis auf Weiteres darauf zu verzichten, Strafen zu beantragen, die unmittelbare Wirkung auf Fans haben, deren Beteiligung an Verstößen gegen die Stadionordnung nicht nachgewiesen ist“.
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Konkret: Keine Blocksperren, Teilausschlüsse oder Geisterspiele. Grindel hatte mehr oder weniger das Ende der Kollektivstrafe in Deutschland verkündet. Zuvor waren komplette Clubs für Vergehen von Einzelnen oder kleinen Gruppen kollektiv bestraft worden.
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Als das davon unabhängige DFB-Sportgericht vor eineinhalb Wochen eine zweijährige Sperre gegen Borussia-Dortmund-Fans für Gastspiele bei der TSG 1899 Hoffenheim verkündete, fühlten sich die Fanlager zahlreicher Vereine betrogen. Neben den Beleidigungen gegen den DFB und Dietmar Hopp, der mit Hoffenheim als Symbol für den Protest herhalten muss, war deshalb in den Kurven am vergangenen Wochenenden deshalb immer wieder der Schriftzug „Wort gebrochen“ zu lesen.
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Der DFB stellte etwa eine Woche nach der Verkündung dieser neuen Kollektivstrafe klar, Zuschauerausschlüsse seien „immer nur das letzte Mittel“. Man verfolge ansonsten „die noch immer gültige Linie, bei Zuschauerfehlverhalten im Stadion primär gegen die Täter vorgehen zu wollen“.
Der Konflikt zwischen Dortmund-Fans und Hopp ist für den Verband ein besonders schwerer Fall, weil der Mäzen jahrelang immer wieder aus dem Block beleidigt und sein Konterfei in einem Fadenkreuz gezeigt wurde. Die Anhänger des BVB standen schon unter Bewährung, bevor sie im Dezember des vergangenen Jahres ein Spruchband zeigten, auf dem sie Hopp sein letztes Weihnachtsfest wünschten.
dpa