Corona-Regeln in NRW: Das sind die Regeln seit dem 1. Oktober

Seit dem 1. Oktober sind die Corona-Regeln in NRW wieder geändert worden. Welche Regeln in NRW gelten und wo Maskenpflicht herrscht, erklären wir euch hier!
FFP2-Maske
Foto: Shutterstock/Mau47
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Seit dem 1. Oktober gelten neue Corona-Regeln in NRW. Doch Maskenpflicht gilt längst nicht überall und auch verschärfte Schutzmaßnahmen sollen zunächst nicht in Kraft treten, heißt es von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Wir geben euch einen Überblick, worauf ihr achten müsst und welche Regeln in NRW gelten.

Corona-Regeln in NRW: Diese Maßnahmen gelten aktuell

Im ÖPNV gilt aktuell Maskenpflicht. Daran hat sich nach wie vor nichts geändert. Auch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen müssen nach wie vor Masken getragen werden. Dabei geht es vor allem um den Schutz von vorerkrankten Menschen.

Auch in staatlichen Einrichtungen müssen Masken getragen werden. Das gilt vor allem in jenen Innenräumen, wo viele Menschen auf einem Fleck sind. Dazu gehören unter anderem Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, oder auch Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose.

Wer im Krankenhaus oder in Pflegeeinrichtungen Angehörige oder Freunde besuchen möchte, braucht in jedem Fall einen Test. Das gilt auch für Beschäftigte, die neu anfangen. Dagegen können vollständig immunisierte Personen in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften sowie in Abschiebungshafteinrichtungen, Justizvollzugsanstalten und ähnlichen Einrichtungen von Tests abgesehen werden.

Corona-Regeln in NRW: Quarantäne und Tests

Hier wird sich weiterhin am Infektionsschutzgesetz orientiert, welches seit dem 1. Oktober gilt und durch die Landesverordnung geregelt ist. So bleibt weiterhin für alle eine Quarantäne von 10 Tagen bestehen, die positiv getestet wurden. Nach fünf Tagen besteht die Möglichkeit sich freizutesten. Dafür braucht es in NRW einen negativen offiziellen Corona-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test mit einem Ct-Wert von größer als 30.

Selbst zu testen hingegen reicht nicht aus. Dafür fallen keinerlei Kosten für eine Freitestung an. Nicht klar ist hingegen aktuell, wo im Bahnverkehr eine Maske getragen werden muss. So gilt im Fernverkehr eine FFP2-Maskenpflicht, im Nahverkehr aber soll eine OP-Maske ausreichend sein. Wer sich jedoch im Nahverkehr zwischen zwei Bundesländern bewegt, muss sich informieren, wie es in den jeweiligen anderen Bundesländern aussieht. Denn dort könnte eine OP-Maske nicht ausreichen.

Corona-Regeln in NRW: Hier gilt die Maskenpflicht

Mit den schärferen Corona-Regeln kehrt auch die Maskenpflicht zurück. Doch nicht überall muss gleich eine FFP2-Maske getragen werden, woanders reicht hingegen eine OP-Maske allein nicht aus.

Züge und ÖPNV

In Fernzügen müsst ihr eine FFP2-Maske tragen, sofern ihr mindestens 14 Jahre alt seid. Ansonsten könnt ihr im ÖPNV auch eine OP-Maske tragen, dies reicht völlig aus. Wer fliegt, muss hingegen gar keine Maske mehr tragen. Doch Vorsicht vor Kontrolleuren. Denn hier wird weiterhin darauf geachtet, ob ihr eine Maske tragt. Wer ohne erwischt wird, muss sich auf empfindliche Strafen einstellen.

Schule

Auch hier gibt es keine Vorgabe vom Bund. Allerdings können die einzelnen Bundesländer hier die Regeln vorgeben. Das bedeutet auch, dass die Länder bei einer bestimmten Infektionslage die Regeln schnell und einfach verschärfen dürfen. Aktuell ist nur eine Empfehlung zum Tragen der Maske ausgesprochen, zur Pflicht dürfte es aber wieder werden, wenn die Inzidenzen und damit verbundenen Infektionszahlen weiter in die Höhe schießen. Sollte es richtig bedrohlich werden, kann auch wieder Distanzunterricht verordnet werden. Dagegen gehört regelmäßiges Lüften weiterhin dazu.

Firmen und Betriebe

Zunächst regeln die Betriebe ihre Vorschriften selbst. Daher herrscht längst nicht überall Maskenpflicht. Doch einige Firmen haben wieder strengere Maßnahmen eingeführt. Bei Vodafone beispielsweise müssen wieder 1,5 Meter Abstand eingehalten werden. Eine Maskenpflicht hingegen herrscht dort nicht, solange der Abstand auch eingehalten wird. Dafür ist die Nutzung des Home Office in vielen Betrieben wieder angestiegen.

Hochschulen und Universitäten

Auch in Hochschulen müssen aktuell keine Masken getragen werden. Wer zur Vorlesung oder zum Seminar geht, kann seine Maske aktuell zuhause lassen. Die Regeln gelten aber nicht für alle. So müssen Medizinstudenten an den Unikliniken und in den medizinischen Fakultäten Masken tragen. Dazu gehören auch die Fachbibliotheken und Büros der Fachschaft, wie beispielsweise an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf.

Sport, Veranstaltungen und sonstige Freizeitgestaltung

Bislang gibt es auch hier keine Verschärfung der Vorgaben. Es gilt weiterhin die Empfehlung zum Tragen einer Maske, aber keine Pflicht. Erst wenn das Infektionsgeschehen weiter aus dem Ruder läuft, könnte es wieder zu Obergrenzen kommen und Hygienekonzepte werden wieder angezogen.

Einzelhandel

Ob ihr ein Geschäft mit Maske betreten müsst oder nicht, entscheidet jeder Händler ganz individuell. Daher solltet ihr genau darauf achten, was am Eingang steht und ob eine Maskenpflicht herrscht. Viele Läden haben keine Maskenpflicht beim Eintritt vorgeschrieben, auch beim Mindestabstand handeln die Geschäfte individuell. Meist hängen die Informationen gut sichtbar am Schaufenster oder am Eingang.

Pflegeheime und Krankenhäuser

Hier herrschen noch die strengsten Regeln. So ist die Maske beim Betreten dieser Einrichtungen Pflicht. Dabei reicht es nicht, nur eine OP-Maske zu tragen, sondern es muss eine FFP2-Maaske sein. Auch braucht es einen Test. Ein Corona-Schnelltest darf nicht älter als 24 stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Diese Regeln gelten nicht nur für Besucher, sondern auch für Beschäftigte.

Doch hier ist Vorsicht geboten, so gibt es Unterscheide von Einrichtung zu Einrichtung. Manche Krankenhäuser fordern vor der Aufnahme beispielsweise einen PCR-Test, andere wiederum verlangen nicht mal einen normalen Bürgertest. Daher solltet ihr euch vorher eindringlich informieren, welche Regeln in welchem Krankenhaus gelten, bevor ihr ein solches nicht zwingend aufsuchen müsst.

Für Kinder hingegen gelten viele der Regeln nicht. Wer unter sechs Jahren alt ist, muss keinen Test vorweisen und auch keine Maske tragen. Wer zwischen sechs und 14 Jahren alt ist, soll hingegen eine Maske tragen.