Zurück ins Soll: Die besten Tipps bei Überschuldung

Jedes Jahr rutschen etliche Verbraucher in die Überschulding. Aber es gibt Wege, da wieder herauszufinden.
Foto: WAYHOME studio / shutterstock.com (Symbolfoto)
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Jedes Jahr rutschen etliche Verbraucher in die Überschuldung. Sei es aus Gründen der Arbeitslosigkeit – oder aufgrund von Schicksalsschlägen sowie gesundheitlicher Probleme. Um sich aus diesem Sumpf wieder herauszukämpfen, ist professionelle Hilfe immer ratsam. Aber es gibt weitere Mittel:

Wer ist überschuldet?

Verbraucher gelten als überschuldet, wenn das monatliche Einkommen über einen längeren Zeitraum nicht reicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken und auch eine Reduzierung des Lebensstandards nicht hilft. Wer ständig Probleme mit Banken und unbezahlten Rechnungen hat, viele Schulden aus einer Scheidung oder keinen Überblick mehr, wem er noch alles wie schuldet, sollte sich Hilfe holen.

Wer kann helfen?

In Deutschland helfen rund 1400 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen Menschen dabei, ihre finanzielle Situation wieder in den Griff zu bekommen. Sie werden etwa von Kommunen, Wohltätigkeits- oder Verbraucherverbänden getragen. Die Beratung dort ist in der Regel komplett kostenfrei, es kann aber einige Wochen dauern, bis Interessenten einen Termin bekommen – was vor allem dann problematisch ist, wenn die Zeit drängt. Bei einigen Beratungsstellen wie etwa der Caritas und Diakonie können Verbraucher auch erst einmal anonym online Fragen stellen. Die Beratung durch private Stellen ist meist im Erstgespräch kostenfrei und danach kostenpflichtig. Beratungsstellen in der Nähe finden Betroffene unter www.forum-schuldnerberatung.de.

Wie bleibt genug Geld zum Leben?

Schuldner können sich vor Pfändungen mit einem Pfändungsschutz-Konto schützen. Jeder Kontoinhaber kann bei seinem Geldinstitut beantragen, dass sein Girokonto in ein sogenanntes P-Konto umgewandelt wird. Auf dem Konto besteht ein Pfändungsschutz für Guthaben in Höhe des Grundfreibetrags. Der Schutz kann unter Umständen auch erhöht werden, unter anderem bei Unterhaltspflichten.

Wie läuft eine Privatinsolvenz ab?

Wer aus der Schuldenfalle herauskommen möchte, kann mit Hilfe einer Schuldnerberatung, eines Anwalts oder Steuerberaters bei Gericht einen Antrag auf Privatinsolvenz einreichen. Das Verfahren ermöglicht die sogenannte Restschuldbefreiung und dauert in der Regel sechs Jahre. Eine Verkürzung auf fünf Jahre ist möglich, wenn der Verbraucher alle Verfahrenskosten begleicht. Eine Verkürzung auf drei Jahre ist möglich, wenn Verbraucher bis dahin zusätzlich mindestens 35 Prozent der Schulden abbezahlt haben. Danach werden die Restschulden gestrichen. Für einen Antrag auf Privatinsolvenz müssen Verbraucher belegen, dass sie sich nicht mit ihren Gläubigern einigen konnten. Das Insolvenzverfahren ist für den Schuldner zudem mit Kosten verbunden. Kann er das Geld dafür nicht aufbringen, so kann er eine Stundung beantragen.

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