Knöllchen-Wucher: Darum werden die Bußgelder für Falschparker immer teurer

Einmal am falschen Ort zur falschen Zeit geparkt – schon klemmt das Knöllchen an der Scheibe. Bei den aktuellen Bußgeldern fällt so manchen Verkehrsteilnehmern die Kinnlade herunter.
Knöllchen
Foto: Shutterstock/tommaso79
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In der Kölner City beklagen sich immer mehr Autofahrer über horrende Summen, die sie wegen kleinerer Verkehrssünden berappen müssen. Eine Anwohnerin aus Mülheim zu Tonight News: „Ich habe ein paar Stunden auf dem Gehweg geparkt und soll dafür 83,50 Euro bezahlen. 55 Euro Bußgeld, 25 Euro Gebühr und 3,50 Euro Auslagen.“ Wofür genau die Gebühr und die Auslagen sein sollen, wisse sie nicht. „Bei der Behörde geht auch in den Sprechzeiten keiner dran“, heißt es weiter.

Laura K. aus Ehrenfeld berichtet: „Ich parke immer in Nippes an einer Ecke, habe bis vor kurzem auch nie eine Knolle bekommen. Jetzt soll ich dafür 35 Euro zahlen, obwohl dort keine Parkuhr steht.“ Doch wie setzen sich die kurios hohen Summen zusammen?

Tonight News hat bei der Stadt Köln nachgefragt und erfahren: „Die Novellierung der StVO (Straßenverkehrsordnung, Anmerkung der Redaktion) und des entsprechenden Bußgeldkatalogs ist Bundessache“, heißt es von einer Sprecherin. Heißt: Die Stadt Köln bestimmt nicht über die Bußgeldhöhen.

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Knöllchen-Wucher: So hoch sind die Bußgelder für Falschparker

In der aktuellen Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr werden die Summen aufgeführt. Sie sind erschreckend hoch:

  • Verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen sowie unerlaubtes Halten auf Schutzstreifen sowie Parken und Halten in zweiter Reihe: bis zu 110 Euro (eventuell mit Punkt in Flensburg)
  • unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz: 55 Euro
  • unberechtigtes Parken auf Carsharing- oder E-Auto-Parkplatz: 55 Euro
  • rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen und im Bereich einer scharfen Kurve: 35 Euro
  • allgemeiner Halt- und Parkverstoß: 25 Euro

Laut der Behörde wurden die Bußgelder „zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr“ derart erhöht.

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