„Deutschlandticket sozial“: Wer Anspruch hat und wann es kommt

In NRW führen die Rheinbahn, KVB und Co. das "Deutschlandticket sozial" ein. Für nur 39 Euro könnt ihr damit bundesweit den ÖPNV nutzen.
Köln HBF Hauptbahnhof Bahnfahren Nahverkehr 49-Euro-Ticket
Mehrere Menschen warten am Kölner Hauptbahnhof (Symbolbild). Foto: Shutterstock.com / Christian Mueller
Mehrere Menschen warten am Kölner Hauptbahnhof (Symbolbild). Foto: Shutterstock.com / Christian Mueller

Das am 1. Mai 2023 eingeführte 49-Euro-Ticket erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit, ab dem 1. Dezember (VRR und Rheinbahn), bzw. ab dem 1. Januar 2024 (VRS und KVB) folgt die Alternative für Menschen mit geringem Einkommen: das „Deutschlandticket sozial“. Es liefert für 39 Euro dieselben Leistungen, erhältlich ist das neue Ticket bereits jetzt. Auch mit diesem Ticket kann der ÖPNV bundesweit genutzt werden, auch dieses Ticket läuft als Abo-Modell.

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Wie bekomme ich das „Deutschlandticket sozial“?

Zuerst einmal müsst ihr nicht nur zu einer bestimmten Personengruppe gehören, sondern dies auch nachweisen können. Für ein „Deutschlandticket sozial“-Abo kommen in Frage:

  • Bürgergeld-Empfänger
  • Sozialhilfe-Empfänger
  • Wohngeld-Empfänger
  • Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Empfänger von Leistungen der Kriegsopferfürsorge

Den entsprechenden Berichtigungsausweis bekommt ihr bei der städtischen Behörde. Um anschließend das Ticket zu bekommen, wendet ihr euch am besten an euren Verkehrsbetrieb vor Ort, also an VRR und Rheinbahn oder VRS und KVB.  Den Bestellschein findet ihr auch online:

Die KVB erklärt: „Um das ‚Deutschlandticket sozial‘ bei der KVB beantragen zu können, benötigen Sie einen gültigen Köln-Pass, MobilPass oder Bonn-Ausweis und müssen Ihren Wohnsitz im Verkehrsverbund Rhein-Sieg haben.“

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Wann startet das „Deutschlandticket sozial“ in NRW?

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Der Verkauf des „Deutschlandticket sozial“ ist bereits angelaufen, ihr könnt es also bereits jetzt käuflich erwerben. Gelten werden die Tickets allerdings erst ab dem 1. Dezember 2023 (VRR und Rheinbahn), bzw. ab dem 1. Januar 2024 (VRS und KVB).

  • Start der Gültigkeit des „Deutschlandticket sozial“ bei VRR und Rheinbahn: 1. Dezember 2023
  • Start der Gültigkeit des „Deutschlandticket sozial“ bei VRS und KVB: 1. Januar 2024

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„Deutschlandticket sozial“-Abo in NRW: Wie und wann kann ich kündigen?

Die Abo-Regelung des „Deutschlandticket sozial“ ist deckungsgleich mit dem des 49-Euro-Tickets. Will heißen: Ihr könnt das Ticket bis zum 10. eines Monats zum Monatsende kostenfrei kündigen. Wird es nicht gekündigt, läuft es danach für einen Monat weiter.

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Welche Verkehrsmittel darf ich mit dem „Deutschlandticket sozial“ nutzen?

Das „Deutschlandticket sozial“ gilt bundesweit in allen Verbünden und bei allen Nahverkehrsunternehmen. Ihr dürft mit dem Ticket alle Fahrzeuge des Nahverkehrs nutzen, also alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresse in der 2. Klasse.

Leider außen vor bleibt der Nutzen vom Fernverkehr (ICE, IC, EC) und von privaten Anbietern (FlixTrain und Co.).

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Darf ich mein Fahrrad mit meinem „Deutschlandticket sozial“ kostenlos mitnehmen?

Beim „Deutschlandticket sozial“ ist leider keine Fahrradmitnahme enthalten.