Teures Eis in Düsseldorf: 4000 Euro wegen Beleidigung von Ordnungsdienst

Ein Eis kann richtig teuer werden – zumindest dann, wenn man dafür sein Auto auf einem Behindertenparkplatz parkt und auch noch den Ordnungsdienst beleidigt und bedroht. Genau dafür wurde jetzt ein Düsseldorfer zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt.
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Das Land- und Amtsgericht in Düsseldorf. Foto: dpa
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Das Land- und Amtsgericht in Düsseldorf. Foto: dpa

Im August 2020 hatte ein Düsseldorfer sein Auto auf einem Behindertenparkplatz geparkt, um sich ein Eis zu kaufen. Ein Mitarbeiter des Ordnungsdienstes wollte ihn zunächst nur verwarnen, da keine besondere Parkberechtigung vorlag. Doch dann eskalierte die Situation.

Der 54-jährige Mann behauptete, er sei nur eine Minute weg gewesen und würde auf seine Frau warten. Als der Ordnungsdienst-Mitarbeiter ihn aufforderte, sein Fahrzeug wegzufahren, entgegnete der Falschparker lapidar, dass „es doch gar nicht so viele Schwerbehinderte“ gebe. Er machte auch keine Anstalten, sein Auto woanders zu parken.

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Daraufhin stellte der Ordnungsdienstmitarbeiter doch einen Zettel aus und der 54-Jährige legte mit seinen Provokationen los. Als schließlich ein Abschleppwagen gerufen wurde, stieg der Düsseldorfer mit seiner inzwischen hinzugekommenen Frau ein und fuhr mit offener Tür davon. „Passen Sie auf, sonst werde ich rabiat“, drohte er noch und schickte eine üble Beleidigung an den Mitarbeiter des Ordnungsdienstes hinterher.

Diesem reichte es dann auch: Er stellte über die Stadt Düsseldorf einen Strafantrag wegen Beleidigung und konnte einen unbeteiligten Zeugen vorweisen. Das Ende der Geschichte: Das Amtsgericht hat den 54-Jährigen jetzt wegen schwerer Beleidigung eines Mitarbeiters des städtischen Ordnungsdienstes zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt.

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