NRW: Bundesrepublik streitet mit Land um Denkmalschutz für altes Schiff

Das Taucherglockenschiff "Carl Straat" soll für denkmalgeschützt erklärt werden. Dagegen aber wehrt sich der Bund wegen der Kosten.
Taucherglockenschiff "Carl Straat" auf dem Rhein
Das 1963 erbaute Taucherglockenschiff "Carl Straat" liegt am 11.08.2002 im Rhein vor Koblenz. Foto: Thomas Frey/dpa
Taucherglockenschiff "Carl Straat" auf dem Rhein
Das 1963 erbaute Taucherglockenschiff "Carl Straat" liegt am 11.08.2002 im Rhein vor Koblenz. Foto: Thomas Frey/dpa

Eigentlich ist Denkmalschutz ja etwas gutes. In diesem Fall aber wehrt sich das Land dagegen: Der Bund will verhindern, dass eines seiner Schiffe vom Land unter Denkmalschutz gestellt wird. Der Streit wird an diesem Donnerstag (11.30 Uhr) am Düsseldorfer Verwaltungsgericht ausgetragen. Konkret geht es um das Taucherglockenschiff „Carl Straat“. Es soll als Denkmal in die Denkmalliste eingetragen werden.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte das Schiff aufgrund eines Gutachtens des Landschaftsverbands für denkmalgeschützt erklärt. Da der Bund Eigentümer des Schiffes ist, wurde dieser darüber informiert und hat nun Einspruch dagegen erhoben.

Das Schiff ist 60 Jahre alt. Mit der Taucherglocke können Arbeiter auf den Grund von Gewässern wie dem Rhein herabgelassen werden, um dort trockenen Fußes Bojen zu verankern, Blindgänger oder Autowracks zu bergen. Mit der Eintragung eines Objekts als Denkmal gehen Instandhaltungspflichten und Einschränkungen für den Eigentümer einher, gegen die sich der Bund nun wehrt.

dpa